|
||
|
|
||
|
|
Folgende Artikel können zollfrei in den Iran eingeführt werden:
Zigaretten für den persönlichen Bedarf;
Parfüm für den persönlichen Bedarf;
Geschenke, deren Zollabgaben 80 US$ nicht übersteigen.
Zigaretten für den persönlichen Bedarf;
Parfüm für den persönlichen Bedarf;
Geschenke, deren Zollabgaben 80 US$ nicht übersteigen.
Hochwertige Gegenstände werden vom Zoll bei Einreise im Reisepass vermerkt und dürfen im Iran nicht verkauft werden (Zollkontrolle bei Ausreise). Wer beabsichtigt, mit demselben Pass zu einem späteren Zeitpunkt erneut in den Iran einzureisen, sollte darauf achten, dass der Zollvermerk über diese Artikel im Pass getilgt wird.
Einfuhrverbot
Alkohol, Betäubungsmittel (bei Drogenkonsum und Drogenbesitz kann die Todesstrafe verhängt werden), Schusswaffen und Munition, Obst, Gemüse, Beeren, Pflanzen (einschließlich Samen, Knollen, Wurzeln oder Erdreich), alte Bücher, Zeitschriften, Pornografie, Bakterienkolonien, Schimmelpilze, Insekten und Viren. Reisende werden darauf hingewiesen, dass der Besitz von Video- oder Audiokassetten, CDs und Modezeitschriften streng kontrolliert wird.
Ausfuhrbeschränkungen
Die Ausfuhr von Antiquitäten, Gold, Silber und Schmuck ist verboten. Gestattet ist die Ausfuhr eines bis zu 6 qm großen und höchstens 30 Jahre alten Teppichs pro Person. Kaviar muss nachweislich mit Devisen erworben werden.





