Indien Reisepass/Visum

Pass erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja
Visum erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Nein
Österreich Nein
Schweiz Nein
Andere EU-Länder Nein
Türkei Nein
Anmerkung:
Für Reisen in manche Landesteile sind Sondergenehmigungen von der Botschaft bzw. der indischen Regierung erforderlich. Der Status dieser Protected Areas und Restricted Areas kann sich kurzfristig ändern, derzeit gelten Beschränkungen für die Staaten bzw. Unionsterritorien Sikkim, Arunachal Pradesh, Nagaland, Assam, Manipur und Mizoram sowie für die Inselgruppen der Andamanen und Nicobaren. Weitere Informationen sind von den Botschaften oder dem Fremdenverkehrsamt (s. Adressen) erhältlich.

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Eigener (Kinder)-Reisepass oder Kinderausweis mit Lichtbild.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.

Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung von Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr mit Lichtbild im Reisepass eines begleitenden Elternteils, sofern dies im Visum vermerkt ist.  

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Erforderlich u.a. für alle Staatsbürger aus den in der obigen Tabelle genannten Ländern.

Anmerkung - Reisepaß/Visa

Visa werden in der Regel mit einem Zusatzvermerk versehen, der besagt, dass nach der Ausreise aus Indien die erneute Einreise erst nach zwei Monaten erfolgen darf.
Achtung: Selbst wenn der Zusatzvermerk fehlt, gilt die zweimonatige Einreisesperre.
(Diese Regelung gilt nicht für Kreuzfahrten.)

Transit

Transitvisa, die vor der Abreise beantragt werden müssen, sind ab Ausstellungsdatum 15 Tage für Zwischenaufenthalte in Indien von maximal 72 Stunden gültig.

Visaarten

Transit-, Touristen-, Geschäfts-, Arbeits-, Studenten-, Konferenz-, Einreise- und Journalistenvisa.

Achtung: Es herrscht eine strenge Trennung der folgenden Kategorien:
Geschäftsvisa: ausschließlich für Meetings und Gespräche, investitionsbezogene Reisen und Einkaufsreisen.
Arbeitsvisa: für alle anderen Geschäftsreisegründe, auch Vertragsunterzeichnungen und Beratungsgespräche (mit Einladungsschreiben der indischen und Entsendungsschreiben der deutschen Firma mit detaillierten Angaben zur anstehenden Geschäftsreise sowie deutschem Arbeitsvertrag und Zeugnissen; kein indischer Arbeitsvertrag nötig)

Nicht nur für die Beantragung des Visums ist die richtige Visumkategorie wichtig, sondern auch bei der Einreise und während des Aufenthaltes. Wer nach Indien einreisen möchte oder sich schon dort aufhält und nicht die für den Reisezweck entsprechende Visumkategorie besitzt, muss mit einer Zurück- oder Ausweisung rechnen.

Hinweis: Ein Touristenvisum-Informationsblatt der indischen Regierung ist auf Englisch unter http://www.mha.nic.in/pdfs/FAQ-TVisa311209.pdf erhältlich.

Visagebühren

Deutschland:
Die folgenden Gebühren gelten u.a. für Deutsche und Türken.

Transitvisum: 
25 € (15 Tage Gültigkeit, Aufenthalt von 72 Std.).

Touristenvisum:

50 € (bis zu 6 Monate Gültigkeit, ein- und mehrmalige Einreise);
80 € (bis zu 1 Jahr, mehrmalige Einreise);
155 € (bis zu 5 Jahren, mehrmalige Einreise).

Geschäftsvisum: 
145 € (bis zu 1 Jahr, mehrmalige Einreise);
235 € (bis zu 5 Jahren, mehrmalige Einreise).
Arbeitsvisum:
95 € (bis zu 6 Monate Gültigkeit, mehrmalige Einreise); 
145 € (bis zu 1 Jahr, mehrmalige Einreise); 
235 € (bis zu 5 Jahren, mehrmalige Einreise).

Studentenvisum: 90 € (1-5 Jahre, mehrmalige Einreise).

Die Zusatzgebühr für Visa für Restricted oder Protected Areas beträgt 40 €.

Wird der Antrag über die Firma Indo German Consultancy Services Ltd. in Frankfurt oder Hamburg gestellt, fällt zusätzlich zu den Visagebühren eine Bearbeitungsgebühr von 13,50 € an (Essen: +5 €, Köln: +20$)

Österreich:
Die folgenden Gebühren gelten u.a. für Österreicher und Türken.

Transitvisum: 
24 € (15 Tage Gültigkeit, Aufenthalt von 72 Std.).

Touristenvisum:

50 € (bis zu 6 Monate Gültigkeit, mehrmalige Einreise);

Geschäftsvisum: 
94 € (bis zu 6 Monate Gültigkeit, mehrmalige Einreise); 
141 € (bis zu 1 Jahr, mehrmalige Einreise);
235 € (bis zu 5 Jahren, mehrmalige Einreise).
Arbeitsvisum: 
100 € (bis zu 6 Monate Gültigkeit, mehrmalige Einreise); 
147 € (bis zu 1 Jahr, mehrmalige Einreise);
241 € (bis zu 5 Jahren, mehrmalige Einreise).

Studentenvisum:
 
89 € (1-5 Jahre, mehrmalige Einreise).

Schweiz:
Die folgenden Gebühren gelten u.a. für Schweizer und Türken.
Transitvisum: 
45 CHF (15 Tage Gültigkeit, Aufenthalt von 72 Std.).

Touristenvisum:
 
80 CHF (bis zu 6 Monate Gültigkeit, mehrmalige Einreise);
120 CHF (bis zu 1 Jahr Gültigkeit, mehrmalige Einreise);
245 CHF (bis zu 5 Jahren Gültigkeit, mehrmalige Einreise).

Geschäftsvisum/Arbeitsvisum:
150 CHF (bis zu 6 Monate, mehrmalige Einreise);
220 CHF (bis zu 1 Jahr Gültigkeit, mehrmalige Einreise);
360 CHF (bis zu 5 Jahren Gültigkeit, mehrmalige Einreise).
 
Studentenvisum:
140 CHF (1-5 Jahre, mehrmalige Einreise).

Gültigkeitsdauer

Ein Visum ist gültig ab dem Datum der Ausstellung bis zum Ablauf des auf dem Visum angegebenen Zeitraums. Im Normalfall beträgt die Gültigkeit sechs Monate (Touristen- und Geschäftsvisum) bis zu fünf Jahren.
Transitvisum: 15 Tage ab Ausstellungsdatum für Aufenthalt von bis zu 72 Std.

Hinweis: Wer die Gültigkeitsdauer des Visums überschreitet, muss mit Haftstrafen und mehrjährigen Einreisesperren rechnen.

Antragstellung

Deutschland: Persönlich oder postalisch beim Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft bzw. bei Indo German Consultancy Services Ltd. (s. Adressen).
Österreich: Konsularabteilung der Indischen Botschaft in Wien (s. Adressen).
Schweiz: Indian Visa Application Center in Bern (s. Adressen).

Nach Ablauf der Gültigkeit eines Touristenvisums muss eine zeitliche Frist bis zu einer Neubeantragung eingehalten werden. Diese Frist beträgt in Berlin und München 2 Monate sowie in Frankfurt und Hamburg 1 Monat.

Bearbeitungszeit

Persönlich: Innerhalb von 24 Std. (Deutschland und Österreich) bzw. 3-5 Tagen (Schweiz). Samedaybearbeitung in der Schweiz möglich.
Postalisch: 1 Woche ab Eingang der Gebühren (Deutschland), 3-4 Wochen (Österreich), 10-12 Arbeitstage + Postweg (Schweiz).

Geschäfts- und Arbeitsvisa: derzeit mindestens 5 Tage, in München derzeit mindestens 1 Woche.
(München: Arbeitsvisa ohne indischen Arbeitsvertrag derzeit mindestens 3 Wochen).

Hinweis: Die konsularische Bearbeitung von Geschäfts- und Arbeitsvisa für Österreich kann sich derzeit mehrere Woche verzögern.

Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

Meldepflicht

Alle ausländischen Staatsbürger, einschließlich jener mit indischer Herkunft, die beabsichtigen sich länger als 6 Monate in Indien aufzuhalten, müssen sich beim zuständigen District Foreigners Registration Officer / Foreigners Regional Registration Officer (FRRO) innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Einreise in Indien anmelden.

Aufenthaltsgenehmigung

Muss vor der Einreise eingeholt werden.

Einreise mit Haustieren

Für Haustiere (max. 2 Tiere pro Passagier) wird ein Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland benötigt. Für alle Haustiere ist außerdem eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ("No Objection Certificate") des Animal Quarantine and Certification Services (Internet: http://india.gov.in /citizen/agriculture/import_procedure.php) einzuholen. Haustiere dürfen nur in Bombay, Delhi, Kalkutta und Chennai eingeführt werden. Die Einfuhr von Vöglen und Schweinen ist untersagt.
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