Länderinfos
Indien
Reisepass/Visum
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Reisepass/Visum

Indien

Pass erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja
Visum erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Nein
Österreich Nein
Schweiz Nein
Andere EU-Länder Nein
Türkei Nein

Anmerkung:
Für Reisen in manche Landesteile sind Sondergenehmigungen von der Botschaft bzw. der indischen Regierung erforderlich. Der Status dieser Protected Areas und Restricted Areas kann sich kurzfristig ändern, derzeit gelten Beschränkungen für die Staaten bzw. Unionsterritorien Sikkim, Arunachal Pradesh, Nagaland, Assam, Manipur und Mizoram sowie für die Inselgruppen der Andamanen und Nicobaren. Weitere Informationen sind von den Botschaften oder dem Fremdenverkehrsamt (s. Adressen) erhältlich.

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Eigener (Kinder)-Reisepass oder Kinderausweis mit Lichtbild.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.

Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung von Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr mit Lichtbild im Reisepass eines begleitenden Elternteils, sofern dies im Visum vermerkt ist.  

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Erforderlich u.a. für alle Staatsbürger aus den in der obigen Tabelle genannten Ländern.

Transit

Transitvisa für Zwischenaufenthalte in Indien von maximal 72 Stunden müssen vor der Abreise beantragt werden.

Visaarten

Transit-, Touristen-, Geschäfts-, Studenten-, Arbeits-, Konferenz-, Einreise- und Journalistenvisa.

Visagebühren

Deutschland:
Die folgenden Gebühren gelten u.a. für Deutsche und Türken.
Transitvisum: 
25 € (15 Tage Gültigkeit, Aufenthalt von 72 Std.).
Touristenvisum:
50 € (bis zu 6 Monate Gültigkeit, ein- und mehrmalige Einreise);
80 € (bis zu 1 Jahr, mehrmalige Einreise);
155 € (bis zu 5 Jahren, mehrmalige Einreise).
Geschäftsvisum: 
95 € (bis zu 6 Monate Gültigkeit, mehrmalige Einreise); 
145 € (bis zu 1 Jahr, mehrmalige Einreise);
235 € (bis zu 5 Jahren, mehrmalige Einreise).
Studentenvisum: 90 € (1-5 Jahre, mehrmalige Einreise).

Die Zusatzgebühr für Visa für Restricted oder Protected Areas beträgt 40 €.

Wird der Antrag über die Firma Indo German Consultancy Services Ltd. gestellt, fällt zusätzlich zu den Visagebühren eine Bearbeitungsgebühr von 20 € an.

Österreich:
Die folgenden Gebühren gelten u.a. für Österreicher und Türken.
Transitvisum: 
25 € (15 Tage Gültigkeit, Aufenthalt von 72 Std.).
Touristenvisum:
50 € (bis zu 6 Monate Gültigkeit, mehrmalige Einreise);
80 € (bis zu 1 Jahr, mehrmalige Einreise);
160 € (bis zu 5 Jahren, mehrmalige Einreise).
Geschäftsvisum: 
100 € (bis zu 6 Monate Gültigkeit, mehrmalige Einreise); 
147 € (bis zu 1 Jahr, mehrmalige Einreise);
241 € (bis zu 5 Jahren, mehrmalige Einreise).
Studentenvisum: 
89 € (1-5 Jahre, mehrmalige Einreise).

Schweiz:
Die folgenden Gebühren gelten u.a. für Schweizer und Türken.
Transitvisum: 
45 CHF (15 Tage Gültigkeit, Aufenthalt von 72 Std.).
Touristenvisum: 
80 CHF (bis zu 6 Monate Gültigkeit, mehrmalige Einreise).
Geschäftsvisum:
150 CHF (bis zu 1 Jahr, mehrmalige Einreise).
Studentenvisum:
140 CHF (1-5 Jahre, mehrmalige Einreise).

Gültigkeitsdauer

Ein Visum ist gültig ab dem Datum der Ausstellung bis zum Ablauf des auf dem Visum angegebenen Zeitraums. Im Normalfall beträgt die Gültigkeit sechs Monate (Touristen- und Geschäftsvisum) bis zu fünf Jahren.
Transitvisum: max. 72 Std.

Hinweis: Wer die Gültigkeitsdauer des Visums überschreitet, muss mit Haftstrafen und mehrjährigen Einreisesperren rechnen.

Antragstellung

Persönlich oder postalisch beim Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft bzw. bei Indo German Consultancy Services Ltd. (s. Adressen).
 
Hinweis: Antragsteller im Konsularbezirk Frankfurt müssen ihre Visaanträge bei der Serviceagentur Indo-German Consultancy Services abgeben.
Visaantragsformulare können von den Homepages der indischen Vertretungen heruntergeladen werden (s. Adressen).

Bearbeitungszeit

Persönlich: Innerhalb von 24 Std. (in Deutschland und Österreich). Postalisch: 1 Woche (in Deutschland) und 3-4 Wochen (in Österreich).

Hinweis: Die konsularische Bearbeitung von Geschäfts- und Arbeitsvisa für Österreich kann sich derzeit mehrere Woche verzögern.

Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

Meldepflicht

Alle ausländischen Staatsbürger, einschließlich jener mit indischer Herkunft, die beabsichtigen sich länger als 6 Monate in Indien aufzuhalten, müssen sich beim zuständigen District Foreigners Registration Officer / Foreigners Regional Registration Officer (FRRO) innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Einreise in Indien anmelden.

Aufenthaltsgenehmigung

Muss vor der Einreise eingeholt werden.

Einreise mit Haustieren

Für Haustiere (max. 2 Tiere pro Passagier) wird ein Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland benötigt.

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