Die folgenden Artikel dürfen von Personen ab 17 Jahren zollfrei nach Indien eingeführt werden:
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak;
1 l Spirituosen und 1 l Wein;
Parfüm für den persönlichen Gebrauch und 250 ml Eau de Toilette;
Artikel für den persönlichen Bedarf oder Geschenke bis zum Wert von 4.000 Rs (Ausländer); andere Beträge für indische Staatsbürger je nach Aufenthaltsland und -länge).
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak;
1 l Spirituosen und 1 l Wein;
Parfüm für den persönlichen Gebrauch und 250 ml Eau de Toilette;
Artikel für den persönlichen Bedarf oder Geschenke bis zum Wert von 4.000 Rs (Ausländer); andere Beträge für indische Staatsbürger je nach Aufenthaltsland und -länge).
Hochwertige Gegenstände wie z.B. Videokameras müssen bei der Einreise deklariert werden. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden bereits beim Besitz von kleinen Mengen (auch Haschisch) mit drakonischen Haftstrafen geahndet. Bei Verstößen gegen Zollvorschriften droht Verhaftung bei der Ausreise.
Vögel, Geflügelprodukte (einschließlich Eier, Federn und Fleisch), Schweine, Produkte aus Schweinefleisch und Waffen ohne Sondergenehmigung.
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