Island Reisepass/Visum

Pass erforderlich
Türkei Ja
Andere EU-Länder Nein/1
Schweiz Nein
Österreich Nein
Deutschland Nein
Visum erforderlich
Türkei 2
Andere EU-Länder Nein
Schweiz Nein
Österreich Nein
Deutschland Nein
Rückreiseticket erforderlich
Türkei Ja
Andere EU-Länder Nein
Schweiz Nein
Österreich Nein
Deutschland Nein

Personalausweis

U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können als Touristen mit Personalausweis/Identitätskarte einreisen, der/die ebenfalls noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein muss:

EU-Länder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Einen Reisepass benötigen Staatsangehörige von Großbritannien und Irland (Rep.)).

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig sein.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Personalausweis oder maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.

Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 18. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder Personalausweis oder eigener Reisepass.

Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Allein reisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mit sich führen.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle angegebenen Länder für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:


(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco besitzen.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengenland mit dem nächsten Anschluss in ein anderes Nicht-Schengenland weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum.

Visaarten

Einreise-, Transitvisum.

Visagebühren

Je nach Nationalität unterschiedlich.

Antragstellung

Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).

Antragstellung

Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).

Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses.

(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.

(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.

(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Reiseunfallversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.

(e) Visumgebühr.

(f) 1 biometrisches Passbild.

(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.

Schengen-Visum

Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den isländischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.

Bearbeitungszeit

Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.

Aufenthaltsgenehmigung

Bei Aufenthalten von mehr als 3 Monaten muss man sich beim zentralen Melderegister anmelden und eine Personenkennziffer beantragen. Anfragen an die konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen) und an das isländische Zentralregisteramt (Internet: www.thjodskra.is).

Einreise mit Haustieren

Für Hunde, Katzen, Frettchen, Vögel und Kleintiere aus allen Ländern gilt die folgende einzelstaatliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird eine Einfuhrgenehmigung benötigt, die beim Landwirtschaftsministerium (Arnarhvolur, Reykjavik, Tel: 545 83 00. Internet: www.landbunadarraduneyti.is) beantragt werden kann. Es besteht eine Quarantänepflicht von bis zu 4 Monaten. Einfuhrgenehmigungen für kurze Aufenthalte werden deshalb nicht erteilt. Weitere Auskünfte erteilt das Landwirtschaftsministerium und das Veterinäramt (Internet: www.mast.is unter "Certificates").

Für Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und der Schweiz im Alter von über 12 Wochen wird ein EU-Heimtierausweis (pet pass) benötigt, aus dem hervorgeht, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde.

Anmerkung - Reisepass

Island ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens.
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