Island Reisepass/Visum
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Türkei | Ja |
| Andere EU-Länder | Nein/1 |
| Schweiz | Nein |
| Österreich | Nein |
| Deutschland | Nein |
| Visum erforderlich | |
| Türkei | 2 |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Österreich | Nein |
| Deutschland | Nein |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Türkei | Ja |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Österreich | Nein |
| Deutschland | Nein |
Personalausweis
U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können als Touristen mit Personalausweis/Identitätskarte einreisen, der/die ebenfalls noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein muss:
EU-Länder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Einen Reisepass benötigen Staatsangehörige von Großbritannien und Irland (Rep.)).
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Personalausweis oder maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 18. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder Personalausweis oder eigener Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Allein reisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mit sich führen.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle angegebenen Länder für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco besitzen.
Transit
Visaarten
Einreise-, Transitvisum.
Visagebühren
Antragstellung
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).
Antragstellung
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).
Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses.
(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.
(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Reiseunfallversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.
(e) Visumgebühr.
(f) 1 biometrisches Passbild.
(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.
Schengen-Visum
Bearbeitungszeit
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Aufenthaltsgenehmigung
Einreise mit Haustieren
Für Hunde, Katzen, Frettchen, Vögel und Kleintiere aus allen Ländern gilt die folgende einzelstaatliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird eine Einfuhrgenehmigung benötigt, die beim Landwirtschaftsministerium (Arnarhvolur, Reykjavik, Tel: 545 83 00. Internet: www.landbunadarraduneyti.is) beantragt werden kann. Es besteht eine Quarantänepflicht von bis zu 4 Monaten. Einfuhrgenehmigungen für kurze Aufenthalte werden deshalb nicht erteilt. Weitere Auskünfte erteilt das Landwirtschaftsministerium und das Veterinäramt (Internet: www.mast.is unter "Certificates").
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und der Schweiz im Alter von über 12 Wochen wird ein EU-Heimtierausweis (pet pass) benötigt, aus dem hervorgeht, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde.




