Island Gesundheit
Erforderliche Impfungen
| Vorsichtsmaßnahmen | Impfschein erforderlich | |
|---|---|---|
| Gelbfieber | Nein | Nein |
| Cholera | Nein | Nein |
| Typhus & Polio | Nein | - |
| Malaria | Nein | - |
| Essen & Trinken | Nein | - |
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Impfvorschriften können sich kurzfristig ändern. Bitte holen Sie im Zweifelsfall rechtzeitig ärztlichen Rat ein.
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Vorsichtsmaßnahmen
Hepatitis B kommt vor. Eine Impfung sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Eine Impfung gegen Meningokokken-Meningitis ist bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition für bestimmte Personengruppen (Jugendliche bzw. Schüler, Studenten) empfehlenswert.
Eine Impfung gegen Meningokokken-Meningitis ist bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition für bestimmte Personengruppen (Jugendliche bzw. Schüler, Studenten) empfehlenswert.
Gesundheitsvorsorge
Die medizinische Versorgung ist ausgezeichnet. Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. Kostenlose medizinische Behandlung für EU- und EFTA-Staatsbürger ist ausschließlich in den Gesundheitszentren (heilsugaeslustöd) erhältlich. Diese Zentren gibt es in allen Regionen. Am Wochenende und in den Abendstunden steht das Laeknavaktin-Zenrum in Reykjavik (Smaratorg 1, Kopavogur. Tel: 1179) zur Verfügung.
Neben der EHIC sollte man den Reisepass vorlegen können; der Personalausweis wird u.U. nicht anerkannt.
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Neben der EHIC sollte man den Reisepass vorlegen können; der Personalausweis wird u.U. nicht anerkannt.
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
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