Folgende Artikel können zollfrei nach Island eingeführt werden:
200 Zigaretten oder 250 g Tabak (Personen ab 18 J.);
1 l Spirituosen und 1 l Wein oder 1 l Spirituosen und 6 l Bier oder 1 l Wein und 6 l Bier oder 2,25 l Wein (Personen ab 20 J.);
3 kg Lebensmittel, die den Wert von 13.000 IKr nicht übersteigen;
Kleidung und Reisegepäck für den persönlichen Gebrauch.
200 Zigaretten oder 250 g Tabak (Personen ab 18 J.);
1 l Spirituosen und 1 l Wein oder 1 l Spirituosen und 6 l Bier oder 1 l Wein und 6 l Bier oder 2,25 l Wein (Personen ab 20 J.);
3 kg Lebensmittel, die den Wert von 13.000 IKr nicht übersteigen;
Kleidung und Reisegepäck für den persönlichen Gebrauch.
Eine von einer tierärztlichen Behörde ausgestellte Bestätigung über die Desinfizierung aller mitgeführten Fischfanggeräte (inkl. Gummistiefel) muss vorgewiesen werden.
Narkotika, Waffen und Munition, rohes Fleisch, nicht pasteurisierte Milch und Milchprodukte, Butter, rohe Eier, Schnupf- und Kautabak.
Touristen können Arzneimittel einführen, die für den persönlichen Gebrauch (für nicht mehr als 100 Tage) bestimmt sind. Zollbeamte können eine ärztliche Bescheinigung verlangen. Einfuhrbeschränkungen bestehen auch für größere Mengen an Blumen und Pflanzen sowie für bestimmte Telefon- und andere Kommunikationsgeräte, für die eine Genehmigung der Post- und Telekom-Administration (www.pta.is) erforderlich ist. Die Einfuhr eines Mobiltelefons ist jedoch ohne Genehmigung möglich. Die Einfuhr von Jagdwaffen und Munition ist nur mit einer (selten erteilten) Genehmigung des Justizministeriums möglich.
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