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Ungarn
Reisepass/Visum
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Reisepass/Visum

Ungarn

Pass erforderlich
Deutschland Nein
Österreich Nein
Schweiz Nein
Andere EU-Länder 1
Türkei Ja
Visum erforderlich
Deutschland Nein
Österreich Nein
Schweiz Nein
Andere EU-Länder Nein
Türkei 2
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Nein
Österreich Nein
Schweiz Nein
Andere EU-Länder Nein
Türkei Nein

Anmerkung:
Ungarn ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens. Innerhalb des Schengenraums bestehen für Reisende an der Grenze keine Ausweiskontrollen mehr.

Reisepass

Allgemein erforderlich. Besteht keine Visumpflicht, muss der Reisepass während des Aufenthalts gültig sein, bei Visumpflicht muss er 6 Monate über das Visum hinaus gültig sein. U.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit einem gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz (Ausnahmen: [1] Einen Reisepass benötigen Staatsangehörige von Dänemark, Großbritannien, Irland (Rep.) und Rumänien).


Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

Hinweis: Bis spätestens zum 28. Juni 2009 sollen in allen EU-Reisepässen biometrische Daten gespeichert sein. Neben dem Passfoto werden auf einem Chip zwei Fingerabdrücke hinterlegt, auf die alle EU-Staaten Zugriff haben sollen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild bis zum vollendeten 14. Lebensjahr oder Personalausweis oder Kinderreisepass. 
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.

Österreicher: Personalausweis oder Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder (Kinder)-Reisepass.

Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.

Türken: Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
(a) EU-Länder und Schweiz (Aufenthalte von max. 90 Tagen);
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengenland oder Monaco besitzen.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die den Flughafen nicht verlassen, über die nötigen Weiterreisedokumente verfügen und mit dem nächstmöglichen Anschluss weiterfliegen benötigen kein Transitvisum. Staatsbürger einiger Länder benötigen jedoch ein Transitvisum. Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.

Anmerkung: Für den Wechsel zwischen den beiden Terminals auf dem Flughafen Budapest Ferihegy benötigt man ein Transitvisum.

Visaarten

Einreise- und Transitvisa zur einmaligen, doppelten oder mehrmaligen Ein- und Durchreise.

Visagebühren

Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

Gültigkeitsdauer

Einreisevisum: 6 Monate ab Ausstellungsdatum für 30-90 Tage Aufenthalt. Transitvisum: bis 5 Tage pro Durchreise.

Antragstellung

Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Adressen).

Schengen-Visum

Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt.

Bearbeitungszeit

Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 10 und 30 Tagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Ca. 30 Tage.

Ausreichende Geldmittel

Reisende müssen über Geldmittel im Gegenwert von 1.000 Ft pro Aufenthaltstag oder über eine Kreditkate mit ausreichender Deckung verfügen. Ausgenommen sind EU-Bürger, Staatsangehörige der Schweiz und von Island, Lichtenstein und Norwegen.

Meldepflicht

Wer vorhat, sich länger als 30 Tage im Land aufzuhalten, muss sich innerhalb von 48 Std. bei der Polizei melden (normalerweise wird dies vom Hotel erledigt). Diese Regelung entfällt, wenn Reisende privat bei Freunden wohnen.

Einreise mit Haustieren

Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen Heimtierausweis (pet pass), ausgestellt von einem amtlichen Tierarzt, und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde.
Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gelten die folgenden zusätzlichen Vorschriften:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.

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