Hongkong (China) Länderinfos - Reisepass/Visum

Pass erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja
Visum erforderlich
Deutschland Nein
Österreich Nein
Schweiz Nein
Andere EU-Länder Nein
Türkei Nein
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss mindestens 6 Monate über die Dauer des Aufenthalts hinaus gültig sein.

Einreise mit Kindern


Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.

Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres oder eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass. 

Türken: Eigener Reisepass. 

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige folgender Länder:

Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder (Großbritannien für touristischen Aufenthalte von bis zu 6 Monaten), die Schweiz und die Türkei für touristische Aufenthalte von bis zu 3 Monaten.

Transit

Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 48 Std. weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente (bestätigtes Ticket) für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Visum.

Visagebühren

Abhängig von der Nationalität des Antragstellers. Anfragen an die chinesischen konsularischen Vertretungen oder an das Hongkong Immigration Department (Adresse s.o.).

Gültigkeitsdauer

Aufenthaltsvisum bis zu 6 Monaten, abhängig von der Nationalität des Antragstellers und dem Besuchszweck. Andere Visa bis zu 1 Jahr.

Antragstellung

Persönlich im Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen) oder postalisch beim Hong Kong Immigration Department, Immigration Tower, 2nd Floor, 7 Gloucester Road, Wan Chai, Hongkong (Tel: 28 24 61 11. Fax: 28 77 77 11. E-Mail: enquiry@immd.gov.hk; Internet: www.immd.gov.hk).

Bearbeitungszeit

Unterschiedlich, etwa 6-10 Wochen, länger bei postalischer Antragstellung.

Ausreichende Geldmittel

Alle Reisenden müssen ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts nachweisen.

Aufenthaltsgenehmigung

Anfragen sind an die konsularischen Vertretungen zu richten, Aufenthaltsgenehmigungen werden jedoch nicht ohne weiteres ausgestellt.

Einreise mit Haustieren


Für alle Tiere muss vor der Abreise eine Einfuhrgenehmigung beim Amtstierarzt des Amtes für Landwirtschaft, Fischerei und Naturschutz, (Agriculture, Fisheries and Conservation Department) (393 Canton Road, Kowloon, Tel: 27 33 21 59/61. Fax: 23 75 35 63.) in Hongkong beantragt werden. Bei der Einreise muss außerdem ein amtliches Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland vorgelegt werden, das max. 14 Tage vor der Abreise ausgestellt worden sein darf.
Die Quarantänepflicht von max. 6 Monaten kann aufgehoben werden, wenn die Hunde und Katzen bei der Einreise über 5 Monate alt sind, u.a. aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz kommen und alle Bestimmungen eingehalten wurden.




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