Reisepass/Visum
Hongkong (China)
Pass erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Türkei
Ja
Visum erforderlich
Deutschland
Nein
Österreich
Nein
Schweiz
Nein
Andere EU-Länder
Nein
Türkei
Nein
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Türkei
Ja
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss mindestens 6 Monate über die Dauer des Aufenthalts hinaus gültig sein.
Bei Transitreisen über Hongkong in andere südostasiatische Länder muss der Pass am Tag der Weiterreise noch mehr als sechs Monate gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige folgender Länder:
Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder (Großbritannien für touristischen Aufenthalte von bis zu 6 Monaten), die Schweiz und die Türkei für touristische Aufenthalte von bis zu 3 Monaten.
Transit
Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 48 Std. weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente (bestätigtes Ticket) für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Visum.
Visagebühren
Abhängig von der Nationalität des Antragstellers. Anfragen an die chinesischen konsularischen Vertretungen oder an das Hongkong Immigration Department (Adresse s.o.).
Gültigkeitsdauer
Aufenthaltsvisum bis zu 6 Monaten, abhängig von der Nationalität des Antragstellers und dem Besuchszweck. Andere Visa bis zu 1 Jahr.
Antragstellung
Persönlich im Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen) oder postalisch beim Hong Kong Immigration Department, Immigration Tower, 2nd Floor, 7 Gloucester Road, Wan Chai, Hongkong (Tel: 28 24 61 11, Internet: www.immd.gov.hk).
Bearbeitungszeit
Unterschiedlich, etwa 6-10 Wochen, länger bei postalischer Antragstellung.
Ausreichende Geldmittel
Alle Reisenden müssen ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts nachweisen.
Aufenthaltsgenehmigung
Anfragen sind an die konsularischen Vertretungen zu richten, Aufenthaltsgenehmigungen werden jedoch nicht ohne weiteres ausgestellt.
Einreise mit Haustieren
Für alle Tiere muss vor der Abreise eine Einfuhrgenehmigung beim Amtstierarzt des Amtes für Landwirtschaft, Fischerei und Naturschutz, (Agriculture, Fisheries and Conservation Department) (393 Canton Road, Kowloon, Tel: 27 33 21 59/61. Fax: 23 75 35 63.) in Hongkong beantragt werden. Bei der Einreise muss außerdem ein amtliches Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland vorgelegt werden, das max. 14 Tage vor der Abreise ausgestellt worden sein darf.
Die Quarantänepflicht von max. 6 Monaten kann aufgehoben werden, wenn die Hunde und Katzen bei der Einreise über 5 Monate alt sind, u.a. aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz kommen und alle Bestimmungen eingehalten wurden.
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Türkei | Nein |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss mindestens 6 Monate über die Dauer des Aufenthalts hinaus gültig sein.
Bei Transitreisen über Hongkong in andere südostasiatische Länder muss der Pass am Tag der Weiterreise noch mehr als sechs Monate gültig sein.
Bei Transitreisen über Hongkong in andere südostasiatische Länder muss der Pass am Tag der Weiterreise noch mehr als sechs Monate gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige folgender Länder:
Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder (Großbritannien für touristischen Aufenthalte von bis zu 6 Monaten), die Schweiz und die Türkei für touristische Aufenthalte von bis zu 3 Monaten.
Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder (Großbritannien für touristischen Aufenthalte von bis zu 6 Monaten), die Schweiz und die Türkei für touristische Aufenthalte von bis zu 3 Monaten.
Transit
Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 48 Std. weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente (bestätigtes Ticket) für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Visum.
Visagebühren
Abhängig von der Nationalität des Antragstellers. Anfragen an die chinesischen konsularischen Vertretungen oder an das Hongkong Immigration Department (Adresse s.o.).
Gültigkeitsdauer
Aufenthaltsvisum bis zu 6 Monaten, abhängig von der Nationalität des Antragstellers und dem Besuchszweck. Andere Visa bis zu 1 Jahr.
Antragstellung
Persönlich im Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen) oder postalisch beim Hong Kong Immigration Department, Immigration Tower, 2nd Floor, 7 Gloucester Road, Wan Chai, Hongkong (Tel: 28 24 61 11, Internet: www.immd.gov.hk).
Bearbeitungszeit
Unterschiedlich, etwa 6-10 Wochen, länger bei postalischer Antragstellung.
Ausreichende Geldmittel
Alle Reisenden müssen ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts nachweisen.
Aufenthaltsgenehmigung
Anfragen sind an die konsularischen Vertretungen zu richten, Aufenthaltsgenehmigungen werden jedoch nicht ohne weiteres ausgestellt.
Einreise mit Haustieren
Für alle Tiere muss vor der Abreise eine Einfuhrgenehmigung beim Amtstierarzt des Amtes für Landwirtschaft, Fischerei und Naturschutz, (Agriculture, Fisheries and Conservation Department) (393 Canton Road, Kowloon, Tel: 27 33 21 59/61. Fax: 23 75 35 63.) in Hongkong beantragt werden. Bei der Einreise muss außerdem ein amtliches Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland vorgelegt werden, das max. 14 Tage vor der Abreise ausgestellt worden sein darf.
Die Quarantänepflicht von max. 6 Monaten kann aufgehoben werden, wenn die Hunde und Katzen bei der Einreise über 5 Monate alt sind, u.a. aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz kommen und alle Bestimmungen eingehalten wurden.









