| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich. Der Reisepass muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild bis zum 16. Lebensjahr oder eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder, die für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen bei der Einreise gebührenfrei eine Aufenthaltserlaubnis erhalten:
(a) [1] EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;
(b) Übrige Länder: Andorra, Antigua & Barbuda, Argentinien, Australien, Bahamas, Bahrain, Barbados, Belize, Brasilien, Brunei, Chile, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Island, Israel, Japan, Kanada, Katar, Korea (Süd), Kroatien, Kuwait, Liechtenstein, Madagaskar, Malaysia, Marschall-Inseln, Mazedonien (Ehem. Jug. Rep.), Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Paraguay, Panama, Salomonen, San Marino, Sao Tomé & Principe, Singapur, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Südafrika, Taiwan, Trinidad & Tobago, Türkei, Tuvalu, Uruguay, USA, Vanuatu, Vatikanstadt, Venezuela und Vereinigte Arabische Emirate.
(a) [1] EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;
(b) Übrige Länder: Andorra, Antigua & Barbuda, Argentinien, Australien, Bahamas, Bahrain, Barbados, Belize, Brasilien, Brunei, Chile, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Island, Israel, Japan, Kanada, Katar, Korea (Süd), Kroatien, Kuwait, Liechtenstein, Madagaskar, Malaysia, Marschall-Inseln, Mazedonien (Ehem. Jug. Rep.), Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Paraguay, Panama, Salomonen, San Marino, Sao Tomé & Principe, Singapur, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Südafrika, Taiwan, Trinidad & Tobago, Türkei, Tuvalu, Uruguay, USA, Vanuatu, Vatikanstadt, Venezuela und Vereinigte Arabische Emirate.
Visaarten
Geschäfts- und Touristenvisa.
Visagebühren
Je nach Staatsangehörigkeit unterschiedlich. Falls eine Genehmigung bei den Behörden in Honduras eingeholt werden muss, sind die Gebühren höher. Informationen erteilt die Botschaft (s. Adressen).
Gültigkeitsdauer
Bis zu einem Monat. Verlängerung um weitere 60 Tage bei der Einwanderungsbehörde in Honduras.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch beim Konsulat bzw. bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Unterlagen
(a) Reisepass, mindestens noch 6 Monate gültig. (b) 1 Passfoto. (c) Ausgefülltes Antragsformular. (d) Rückflugticket (Kopie).
(e) Geschäftsvisum: Firmenschreiben.
Der postalischen Antragstellung sollten ein Freiumschlag (Einschreiben) und der Zahlungsbeleg der Visagebühren beigefügt werden.
Für Staatsbürger mancher Länder muss bei der Beantragung eines Visums zuerst die Genehmigung der Behörden in Honduras eingeholt werden. Nähere Angaben von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).
(e) Geschäftsvisum: Firmenschreiben.
Der postalischen Antragstellung sollten ein Freiumschlag (Einschreiben) und der Zahlungsbeleg der Visagebühren beigefügt werden.
Für Staatsbürger mancher Länder muss bei der Beantragung eines Visums zuerst die Genehmigung der Behörden in Honduras eingeholt werden. Nähere Angaben von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
1-2 Tage; 10 Tage, falls eine Einreisegenehmigung der Behörden in Honduras eingeholt werden muss.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.





