Honduras Länderinfos - Reisepass/Visum

Pass erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Visum erforderlich
Deutschland Nein
Österreich Nein
Schweiz Nein
Andere EU-Länder Nein
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja

Reisepass

Allgemein erforderlich. Der Reisepass muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild bis zum 16. Lebensjahr oder eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder, die für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen bei der Einreise gebührenfrei eine Aufenthaltserlaubnis erhalten:
(a) [1] EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;
(b) Übrige Länder: Andorra, Antigua & Barbuda, Argentinien, Australien, Bahamas, Bahrain, Barbados, Belize, Brasilien, Brunei, Chile, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Island, Israel, Japan, Kanada, Katar, Korea (Süd), Kroatien, Kuwait, Liechtenstein, Madagaskar, Malaysia, Marschall-Inseln, Mazedonien (Ehem. Jug. Rep.), Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Paraguay, Panama, Salomonen, San Marino, Sao Tomé & Principe, Singapur, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Südafrika, Taiwan, Trinidad & Tobago, Türkei, Tuvalu, Uruguay, USA, Vanuatu, Vatikanstadt, Venezuela und Vereinigte Arabische Emirate.

Visaarten

Geschäfts- und Touristenvisa.

Visagebühren

Je nach Staatsangehörigkeit unterschiedlich. Falls eine Genehmigung bei den Behörden in Honduras eingeholt werden muss, sind die Gebühren höher. Informationen erteilt die Botschaft (s. Adressen).

Gültigkeitsdauer

Bis zu einem Monat. Verlängerung um weitere 60 Tage bei der Einwanderungsbehörde in Honduras.

Antragstellung

Persönlich oder postalisch beim Konsulat bzw. bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

Unterlagen

(a) Reisepass, mindestens noch 6 Monate gültig. (b) 1 Passfoto. (c) Ausgefülltes Antragsformular. (d) Rückflugticket (Kopie).

(e) Geschäftsvisum: Firmenschreiben.
Der postalischen Antragstellung sollten ein Freiumschlag (Einschreiben) und der Zahlungsbeleg der Visagebühren beigefügt werden.

Für Staatsbürger mancher Länder muss bei der Beantragung eines Visums zuerst die Genehmigung der Behörden in Honduras eingeholt werden. Nähere Angaben von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).

Bearbeitungszeit

1-2 Tage; 10 Tage, falls eine Einreisegenehmigung der Behörden in Honduras eingeholt werden muss.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.




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