| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | 1 |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahresin den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Reist ein Kind nur mit einem Elternteil, müssen Dokumente, wie z.B. Geburtsurkunde, oder Einverständniserklärung des anderen Elternteils, vorgelegt werden.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahresin den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Reist ein Kind nur mit einem Elternteil, müssen Dokumente, wie z.B. Geburtsurkunde, oder Einverständniserklärung des anderen Elternteils, vorgelegt werden.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für Aufenthalte bis zu 90 Tagen, sofern sie ein Rück- oder Weiterreiseticket und ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthaltes besitzen:
(a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, übrige EU-Länder und die Schweiz ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Österreich, Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern);
(b) Übrige Länder: Antigua & Barbuda, Australien, Bahamas, Barbados, Belize, Brasilien, Dominica, Grenada, Jamaika, Japan, Kanada, Korea (Nord), Korea (Süd), Neuseeland, Norwegen, St. Kitts & Nevis, St. Lucia, St. Vincent & die Grenadinen, Südafrika, Suriname, Trinidad & Tobago und USA.
(a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, übrige EU-Länder und die Schweiz ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Österreich, Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern);
(b) Übrige Länder: Antigua & Barbuda, Australien, Bahamas, Barbados, Belize, Brasilien, Dominica, Grenada, Jamaika, Japan, Kanada, Korea (Nord), Korea (Süd), Neuseeland, Norwegen, St. Kitts & Nevis, St. Lucia, St. Vincent & die Grenadinen, Südafrika, Suriname, Trinidad & Tobago und USA.
Transit
Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 7 Std. weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Staatsangehörige mancher Länder sind hiervon ausgenommen, nähere Angaben von den konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
Visaarten
Touristen- und Geschäftsvisa.
Visagebühren
Je nach Nationalität unterschiedlich.
Gültigkeitsdauer
3 Monate ab Ausstellungsdatum. Aufenthaltsdauer und Verlängerung im Ermessen der Einreisebehörde.
Antragstellung
Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Unterlagen
(a) 2 Anträge. (b) 2 Passfotos. (c) Nachweis ausreichender Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts. (d) Reisepass mit mindestens 6 Monaten Gültigkeit. (e) Bestätigung über Weiter- bzw. Rückreiseticket. (f) Gebühr. (g) Geschäftsvisum: Firmenschreiben oder Einladung einer in Guyana registrierten Firma.
Der postalischen Antragstellung sollte ein frankierter und adressierter Umschlag und der Zahlungsbeleg der Gebühren beigelegt werden.
Der postalischen Antragstellung sollte ein frankierter und adressierter Umschlag und der Zahlungsbeleg der Gebühren beigelegt werden.
Bearbeitungszeit
Anträge sollten mindestens eine Woche vor Reiseantritt eingereicht werden, die Ausstellung dauert i. Allg. 2 Tage; bei Terminvereinbarung auch innerhalb 1 Tages.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Aufenthaltsgenehmigung
Anfragen an das Innenministerium.




