Guyana Reisepass/Visum

Pass erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja
Visum erforderlich
Deutschland Nein
Österreich Nein / 1
Schweiz Nein
Andere EU-Länder 1
Türkei Ja
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate ´über den Aufenthalt hinaus gültig sein.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Deutscher Kinderausweis oder maschinenlesbarer Kinderreisepass (jeweils mit Lichtbild) oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.

Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahresin den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Reist ein Kind nur mit einem Elternteil, müssen Dokumente, wie z.B. Geburtsurkunde, oder amtlich beglaubigte Einverständniserklärung des anderen Elternteils, vorgelegt werden. Allein reisende Minderjährige sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten mitführen.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte bis zu 90 Tagen, sofern sie ein Rück- oder Weiterreiseticket und ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthaltes besitzen:

EU-Länder und die Schweiz

([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern). Hinweis: Österreicher benötigen prinzipiell kein Visum. Da es bei der Durchreise über Miami und Port-au-Prince aber zu Zurückweisungen von Reisenden ohne Visum gekommen ist, wird dennoch ein Visum empfohlen.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 7 Std. weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. (Wenn damit gerechnet werden muss, dass der Aufenthalt länger als 7 Std. dauert, muss vorher ein Transitvisum eingeholt werden).

Staatsangehörige mancher Länder sind hiervon ausgenommen und benötigen in jedem Fall ein Transitvisum, darunter Bulgarien, Polen, Rumänien und Ungarn. Bürger der Slowakischen und der Tschechischen Republik können ein Transitvisum bei der Ankunft erhalten, wenn sie durch ihre Fluggesellschaften vorher angemeldet wurden.

Visaarten

Touristen- und Geschäftsvisa.

Visagebühren

Touristenvisum:
35 € (einmalige Einreise).
 
Geschäftsvisum:
45 € (einmalige Einreise);
60 € (mehrmalige Einreise, 3 Monate gültig);
82 € (mehrmalige Einreise, 6 Monate gültig).

Gültigkeitsdauer

3 Monate ab Ausstellungsdatum. Aufenthaltsdauer und Verlängerung im Ermessen der Einreisebehörde.

Antragstellung

Anträge sollten mindestens 6 Wochen vor Reiseantritt bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen) eingereicht werden..

Bearbeitungszeit

Ca. 1 Woche.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

Aufenthaltsgenehmigung

Anfragen an das Innenministerium.
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