Länderinfos
Guyana
Reisepass/Visum
Reisepass/Visum
Guyana
Pass erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Türkei
Ja
Visum erforderlich
Deutschland
Nein
Österreich
Ja
Schweiz
Nein
Andere EU-Länder
1
Türkei
Ja
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Türkei
Ja
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahresin den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Reist ein Kind nur mit einem Elternteil, müssen Dokumente, wie z.B. Geburtsurkunde, oder Einverständniserklärung des anderen Elternteils, vorgelegt werden.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte bis zu 90 Tagen, sofern sie ein Rück- oder Weiterreiseticket und ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthaltes besitzen:
EU-Länder und die Schweiz ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Österreich, Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern).
Transit
Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 7 Std. weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Staatsangehörige mancher Länder sind hiervon ausgenommen, darunter Bulgarien, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Tschechische Republik und Ungarn. Nähere Angaben von den konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
Alle ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die mit dem gleichen Anschluss ohne den Flughafen zu verlassen weiterfliegen benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
Touristen- und Geschäftsvisa.
Visagebühren
Je nach Nationalität unterschiedlich.
Gültigkeitsdauer
3 Monate ab Ausstellungsdatum. Aufenthaltsdauer und Verlängerung im Ermessen der Einreisebehörde.
Antragstellung
Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
Anträge sollten mindestens eine Woche vor Reiseantritt eingereicht werden, die Ausstellung dauert i. Allg. 2 Tage; bei Terminvereinbarung auch innerhalb 1 Tages.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Aufenthaltsgenehmigung
Anfragen an das Innenministerium.
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | 1 |
| Türkei | Ja |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahresin den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Reist ein Kind nur mit einem Elternteil, müssen Dokumente, wie z.B. Geburtsurkunde, oder Einverständniserklärung des anderen Elternteils, vorgelegt werden.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahresin den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Reist ein Kind nur mit einem Elternteil, müssen Dokumente, wie z.B. Geburtsurkunde, oder Einverständniserklärung des anderen Elternteils, vorgelegt werden.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte bis zu 90 Tagen, sofern sie ein Rück- oder Weiterreiseticket und ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthaltes besitzen:
EU-Länder und die Schweiz ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Österreich, Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern).
EU-Länder und die Schweiz ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Österreich, Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern).
Transit
Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 7 Std. weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Staatsangehörige mancher Länder sind hiervon ausgenommen, darunter Bulgarien, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Tschechische Republik und Ungarn. Nähere Angaben von den konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
Alle ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die mit dem gleichen Anschluss ohne den Flughafen zu verlassen weiterfliegen benötigen kein Transitvisum.
Alle ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die mit dem gleichen Anschluss ohne den Flughafen zu verlassen weiterfliegen benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
Touristen- und Geschäftsvisa.
Visagebühren
Je nach Nationalität unterschiedlich.
Gültigkeitsdauer
3 Monate ab Ausstellungsdatum. Aufenthaltsdauer und Verlängerung im Ermessen der Einreisebehörde.
Antragstellung
Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
Anträge sollten mindestens eine Woche vor Reiseantritt eingereicht werden, die Ausstellung dauert i. Allg. 2 Tage; bei Terminvereinbarung auch innerhalb 1 Tages.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Aufenthaltsgenehmigung
Anfragen an das Innenministerium.



