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Guinea-Bissau Länderinfos - Reisepass/Visum

Pass erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Visum erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss mindestens noch 6 Monate gültig sein, EU-Reisepässe müssen noch mind. 3 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.

Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen Staatsbürger von Benin, Burkina Faso, Côte d'Ivoire, Gambia, Ghana, Guinea, Kap Verde, Kuba, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone und Togo.

Transit

Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise sowie über reservierte Sitzplätze verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Visagebühren

Deutschland, Österreich und die Schweiz:
Touristen- und Geschäftsvisum (einfache Einreise): 45 € plus 5 € für ein Einschreiben mit Rückantwort.

Gültigkeitsdauer

Das Touristen- oder Geschäftsvisum hat i.d.R. eine dreimonatige Gültigkeit ab Ausstellungsdatum und ist für eine Ein- oder Durchreise gültig. Die Aufenthaltsdauer ist auf 30 Tage beschränkt.

Antragstellung

Persönlich oder postalisch bei der Botschaft bzw. beim Konsulat (s. Adressen).

Unterlagen

Touristenvisum: (a) gültiger Reisepass. (b) 2 Visumsanträge, gänzlich ausgefüllt und unterschrieben. (c) 2 Passfotos. (d) Kopie der Reiseunterlagen. (e) Impfpass mit Nachweis der Gelbfieberimpfung.
Geschäftsvisum: (a)-(e). (f) Ein auf Firmenpapier mit Schreibmaschine verfasstes und an das Honorarkonsulat der Republik Guinea-Bissau, Visa Abteilung, (s. Adressen) gerichtetes Schreiben mit folgendem Inhalt: Art der auszuübenden geschäftlichen Tätigkeit, Name und Anschrift der zu besuchenden Geschäftspartner, Nachweis einer garantierten Rückreise und ausreichend Mittel für die Zeit des Aufenthaltes. Der Brief muss von einem Mitglied der Geschäftsleitung unterschrieben sein welches nicht der Antragsteller ist.
Der postalischen Antragstellung sollten ein adressierter und frankierter Rückumschlag und die Gebühren beigefügt werden.

Bearbeitungszeit

5 Tage.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Impfungen

Für die Einreise wird ein Impfpass mit Nachweis der Gelbfieberimpfung benötigt. Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

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