Guinea-Bissau Reisepass/Visum
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Erforderlich u.a. für die Staatsbürger der in der obigen Tabelle genannten Länder.
Transit
Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise sowie über reservierte Sitzplätze verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Visagebühren
Deutschland, Österreich und die Schweiz:
Die angegebenen Gebühren gelten für visumpflichtige Nationalitäten (ggf. mit Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Östereich oder die Schweiz).
Touristen- und Geschäftsvisum
(einfache Einreise, Aufenthalt von bis zu 30 Tagen): 43 € plus 5 € für ein Einschreiben mit Rückantwort.
Die angegebenen Gebühren gelten für visumpflichtige Nationalitäten (ggf. mit Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Östereich oder die Schweiz).
Touristen- und Geschäftsvisum
(einfache Einreise, Aufenthalt von bis zu 30 Tagen): 43 € plus 5 € für ein Einschreiben mit Rückantwort.
Gültigkeitsdauer
Das Touristen- oder Geschäftsvisum hat i.d.R. eine dreimonatige Gültigkeit ab Ausstellungsdatum und ist für eine Ein- oder Durchreise gültig. Die Aufenthaltsdauer ist auf 30 Tage beschränkt.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch bei der Botschaft bzw. beim Konsulat (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
Ca. 5 Tage.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
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