Länderinfos
Guatemala
Reisepass/Visum
Reisepass/Visum
Guatemala
Pass erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Türkei
Ja
Visum erforderlich
Deutschland
Nein
Österreich
Nein
Schweiz
Nein
Andere EU-Länder
Nein
Türkei
Nein
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Türkei
Ja
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung des Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr im Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige müssen eine beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten in deutscher Sprache (mit spanischer Übersetzung) oder in englischer Sprache mit sich führen.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen:
EU-Länder, die Schweiz und Türkei.
Visaarten
Touristenvisa. Die Gültigkeitsdauer ist von den zuständigen diplomatischen Vertretungen zu erfragen.
Visagebühren
20 € (einmalige Einreise), 40 € (mehrmalige Einreise).
Gültigkeitsdauer
Nach Ausstellung des Visums muss die Einreise innerhalb von 15 Tagen erfolgen.
Antragstellung
Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
Für ein Visum mit Sondergenehmigung der Einreisebehörden 4-5 Wochen, ca 1 Woche.
Ausreichende Geldmittel
Alle Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Meldepflicht
Bei Aufenthalten von über 30 Tagen müssen sich alle Besucher bei den Einreisebehörden registrieren lassen.
Verlängerung des Aufenthalts
Eine Verlängerung von 30 Tagen kann bei der Einwanderungsbehörde beantragt werden.
Einreise mit Haustieren
Für Hunde und Katzen wird ein Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt des Herkunftslands benötigt. Kommen die Tiere aus einem Land mit Tollwut, wird ein Tollwutimpfzertifikat verlangt, das bescheinigt, dass die Tollwutimpfung maximal 1 Jahr und mindestens 30 Tage vor der Einreise durchgeführt wurde. Hunde müssen zudem gegen das Parvovirus geimpft sein. Nur reinrassige Tiere können zollfrei eingeführt werden.
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Türkei | Nein |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung des Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr im Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige müssen eine beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten in deutscher Sprache (mit spanischer Übersetzung) oder in englischer Sprache mit sich führen.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung des Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr im Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige müssen eine beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten in deutscher Sprache (mit spanischer Übersetzung) oder in englischer Sprache mit sich führen.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen:
EU-Länder, die Schweiz und Türkei.
EU-Länder, die Schweiz und Türkei.
Visaarten
Touristenvisa. Die Gültigkeitsdauer ist von den zuständigen diplomatischen Vertretungen zu erfragen.
Visagebühren
20 € (einmalige Einreise), 40 € (mehrmalige Einreise).
Gültigkeitsdauer
Nach Ausstellung des Visums muss die Einreise innerhalb von 15 Tagen erfolgen.
Antragstellung
Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
Für ein Visum mit Sondergenehmigung der Einreisebehörden 4-5 Wochen, ca 1 Woche.
Ausreichende Geldmittel
Alle Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Meldepflicht
Bei Aufenthalten von über 30 Tagen müssen sich alle Besucher bei den Einreisebehörden registrieren lassen.
Verlängerung des Aufenthalts
Eine Verlängerung von 30 Tagen kann bei der Einwanderungsbehörde beantragt werden.
Einreise mit Haustieren
Für Hunde und Katzen wird ein Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt des Herkunftslands benötigt. Kommen die Tiere aus einem Land mit Tollwut, wird ein Tollwutimpfzertifikat verlangt, das bescheinigt, dass die Tollwutimpfung maximal 1 Jahr und mindestens 30 Tage vor der Einreise durchgeführt wurde. Hunde müssen zudem gegen das Parvovirus geimpft sein. Nur reinrassige Tiere können zollfrei eingeführt werden.





