Folgende Artikel können zollfrei nach Grönland eingeführt werden:
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 100 Zigarillos oder 250 g losen Tabak (Personen ab 17 J.);
200 Stk. Zigarettenpapier oder Zigarettenhüllen;
1 l Spirituosen (mehr als 22%) oder 2 l Dessertwein/Sekt/Liqueur (15-22%) (Personen ab 18 J.);
2,25 l Tafelwein (Personen ab 18 J.);
50 ml Parfüm und 250 ml Eau de Toilette;
Kosmetik und andere Toilettenartikel bis zu einem Wert von 1.000 dkr;
2 l kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke;
2 kg Schokolade oder Süßigkeiten;
1 kg Kaffee oder Tee;
5 kg Fleisch oder Geflügel.
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 100 Zigarillos oder 250 g losen Tabak (Personen ab 17 J.);
200 Stk. Zigarettenpapier oder Zigarettenhüllen;
1 l Spirituosen (mehr als 22%) oder 2 l Dessertwein/Sekt/Liqueur (15-22%) (Personen ab 18 J.);
2,25 l Tafelwein (Personen ab 18 J.);
50 ml Parfüm und 250 ml Eau de Toilette;
Kosmetik und andere Toilettenartikel bis zu einem Wert von 1.000 dkr;
2 l kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke;
2 kg Schokolade oder Süßigkeiten;
1 kg Kaffee oder Tee;
5 kg Fleisch oder Geflügel.
Reisende haben bei der Einreise nach und Ausreise von Grönland die
Möglichkeit, in den Flughäfen von Kangerlussuaq, Narsarsuaq, Kulusuk und
Nuuk zollfrei einzukaufen.
Pistolen, automatische oder halbautomatische Waffen, Rauschgift und lebende Tiere. Jagdgewehre benötigen eine Sondergenehmigung, die bei den Fluggesellschaften beantragt werden kann.
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