Griechenland Reisepass/Visum
Einreisebeschränkungen
Einreise- und Transitverbot für Inhaber von Reisepässen, die von den Behörden u.a. folgender Länder ausgestellt wurden:
(a) Türkische Republik Zypern.
(b) Türkei, deren Reisepässe Visa oder Sichtvermerke enthalten, die auf einen Besuch der Türkischen Republik Zypern schließen lassen.
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Türkei | Ja |
| Andere EU-Länder | Nein/1 |
| Schweiz | Nein |
| Österreich | Nein |
| Deutschland | Nein |
| Visum erforderlich | |
| Türkei | 1 |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Österreich | Nein |
| Deutschland | Nein |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Türkei | Ja |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Österreich | Nein |
| Deutschland | Nein |
Personalausweis
U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Einen Reisepass benötigen Staatsa ngehörige von Dänemark, Großbritannien und Irland (Rep.).
Hinweis zu den Reisedokumenten
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z. T. von den staatlichen Regelungen ab. Deshalb sollte man sich unbedingt vor Antritt der Reise bei der Fluggesellschaft erkundigen.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig sein. Besteht keine Visumpflicht, muss der Reisepass während des Aufenthalts gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass mit Lichtbild oder eigener Reisepass oder Personalausweis.
Österreicher: Personalausweis oder Reisepass oder Eintrag des Kindes mit Lichtbild bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils.
Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass.
Türken: Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Allein reisende Minderjährige sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten in englischer oder griechischer Sprache mitführen. Wenn ein Kind mit nur einem Elternteil reist, empfiehlt es sich ebenfalls, eine formlose Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils mitzuführen. Auch diese sollte beglaubigt sein.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genanten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [1] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco besitzen.
Transit
Visaarten
Einreise-, Transitvisum.
Visagebühren
Gültigkeitsdauer
Antragstellung
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).
Antragstellung
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).
Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses.
(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung..
(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.
(e) Visumgebühr.
(f) 1 biometrisches Passfoto.
(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.
Schengen-Visum
Bearbeitungszeit
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Ausreichende Geldmittel
Staatsbürgern bestimmter Länder, die nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, kann die Einreise verweigert werden. Ausgenommen sind u. a. EU-Bürger und Schweizer.
Impfungen
Aufenthaltsgenehmigung
Bei Aufenthalten von mehr als 3 Monaten müssen sich EU-Bürger und Schweizer ihr Aufenthaltsrecht bei der zuständigen Verwaltungsbehörde bescheinigen lassen. Dazu ist u. U. der Reisepass notwendig.
Einreise mit Haustieren
Für Papageien und Sittiche aus allen Ländern wird pro Tier ein Gesundheitszeugnis benötigt, aus dem hervorgeht, dass das Tier keine Papageienkrankheit hat und dass das Herkunftsland frei von der Papageienkrankheit ist.
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass) und müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt.
Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis, der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.





