Ghana Reisepass/Visum
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Alle Ausländer müssen sich bei der Einreise eine Registrierungskarte ausstellen lassen und 2 Passbilder vorlegen können.
Reisepass
Allgemein erforderlich. Der Reisepass muss mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis oder maschinenlesbarer Kinderreisepass (jeweils mit Lichtbild) oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige, die alleine nach Ghana reisen, benötigen eine beglaubigte Erlaubnis der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, sowie die Kopien der Reisepässe und ggf. Kopien der Aufenthaltserlaubnis der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten,
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige, die alleine nach Ghana reisen, benötigen eine beglaubigte Erlaubnis der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, sowie die Kopien der Reisepässe und ggf. Kopien der Aufenthaltserlaubnis der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten,
Visum
Erforderlich u.a. für die Staatsbürger der in der obigen Tabelle genannten Länder.
Visaarten
U.a. Touristen-, Transit- und Geschäftsvisum (für ein- oder mehrmalige Einreise).
Visagebühren
Deutschland
Die angegebenen Gebühren gelten für visumpflichtige Nationalitäten (mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland).
Touristen- und Geschäftsvisum:
50 € (einmalige Einreise, gültig für bis zu 60 Tagen innerhalb von 3 Monaten),
100 € (mehrmalige Einreise, gültig für 60 tage innerhalb von 3 Monaten)
150 € (mehrmalige Einreise, gültig für 60 Tage innerhalb von 6 Monaten),
200 € (mehrmalige Einreise, gültig für 60 Tage innerhalb von 12 Monaten).
Transitvisum:
25 € (einmalige Einreise),
50 € (zweimalige Einreise).
Eine Expressausstellung kostet zustätzlich 20 €.
Österreich
Die angegebenen Gebühren gelten für visumpflichtige Nationalitäten (mit Aufenthaltserlaubnis in Österreich).
Touristen- und Geschäftsvisum:
45 € (einmalige Einreise, gültig für 30 Tage innerhalb von 3 Monaten);
80 € (mehrmalige Einreise, gültig für 60 Tage innerhalb von 6 Monaten),
100 € (mehrmalige Einreise, gültig für 60 Tage innerhalb von 12 Monaten) .
Schweiz
Die angegebenen Gebühren gelten für visumpflichtige Nationalitäten (mit Aufenthaltserlaubnis in der Schweiz).
Touristen- und Geschäftsvisum:
60 CHF (einmalige Einreise, gültig für 30 Tage innerhalb von 3 Monaten);
120 CHF (mehrmalige Einreise, gültig für 60 Tage innerhalb von 6 Monaten).
150 CHF (mehrmalige Einreise, gültig für 60 Tage innerhalb von 12 Monaten).
Die angegebenen Gebühren gelten für visumpflichtige Nationalitäten (mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland).
Touristen- und Geschäftsvisum:
50 € (einmalige Einreise, gültig für bis zu 60 Tagen innerhalb von 3 Monaten),
100 € (mehrmalige Einreise, gültig für 60 tage innerhalb von 3 Monaten)
150 € (mehrmalige Einreise, gültig für 60 Tage innerhalb von 6 Monaten),
200 € (mehrmalige Einreise, gültig für 60 Tage innerhalb von 12 Monaten).
Transitvisum:
25 € (einmalige Einreise),
50 € (zweimalige Einreise).
Eine Expressausstellung kostet zustätzlich 20 €.
Österreich
Die angegebenen Gebühren gelten für visumpflichtige Nationalitäten (mit Aufenthaltserlaubnis in Österreich).
Touristen- und Geschäftsvisum:
45 € (einmalige Einreise, gültig für 30 Tage innerhalb von 3 Monaten);
80 € (mehrmalige Einreise, gültig für 60 Tage innerhalb von 6 Monaten),
100 € (mehrmalige Einreise, gültig für 60 Tage innerhalb von 12 Monaten) .
Schweiz
Die angegebenen Gebühren gelten für visumpflichtige Nationalitäten (mit Aufenthaltserlaubnis in der Schweiz).
Touristen- und Geschäftsvisum:
60 CHF (einmalige Einreise, gültig für 30 Tage innerhalb von 3 Monaten);
120 CHF (mehrmalige Einreise, gültig für 60 Tage innerhalb von 6 Monaten).
150 CHF (mehrmalige Einreise, gültig für 60 Tage innerhalb von 12 Monaten).
Gültigkeitsdauer
Visum für eine einmalige Einreise: 3 Monate vom Ausstellungsdatum an. Die Dauer des Aufenthalts wird an der Grenze bestimmt, für Deutsche beträgt sie i. Allg. 30 Tage (vor Ort beim Immigration Service verlängerbar, s. Verlängerung des Aufenthalts).
Transitvisum: 48 Std. in einem Zeitraum von 3 Monaten (ein- und mehrmalige Durchreise).
Transitvisum: 48 Std. in einem Zeitraum von 3 Monaten (ein- und mehrmalige Durchreise).
Antragstellung
Persönlich oder postalisch bei der Botschaft oder dem Honorargeneralkonsulat (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
Ca. 10 Tage bei Beantragung in Berlin (Expressausstellung: 1-3 Tage);
24 Std. bei persönlicher und 2 Wochen bei postalischer Beantragung in Wien;
mindestens 3 Werktage bei Beantragung in Bern.
24 Std. bei persönlicher und 2 Wochen bei postalischer Beantragung in Wien;
mindestens 3 Werktage bei Beantragung in Bern.
Impfungen
Gelbfieberimfpung vorgeschrieben. Weitere Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Verlängerung des Aufenthalts
Ist beabsichtigt, den Aufenthalt über den im Visum gewährten Zeitraum hinaus zu verlängern oder während des Aufenthalts noch eines der Nachbarländer zu besuchen, wird eine Visumsverlängerung bzw. ein sog. Re-Entry-Visum benötigt (Immigration Service nahe des Ako Adjei Interchange, Stadtteil North-Ridge, Accra. Tel: (21) 25 82 49/25 82 50). Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens 14 Tage.
Aufenthaltsgenehmigung
Anträge an die zuständigen konsularischen Vertretungen.
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