Hongkong (China): Visa- und Reisepassbestimmungen

Passport required Return ticket required Visa required
Andere EU-Länder Ja Ja Nein
Deutschland Ja Ja Nein
Österreich Ja Ja Nein
Schweiz Ja Ja Nein
Türkei Ja Ja Nein

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Reisepässe: 

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Bei Transitreisen über Hongkong in andere südostasiatische Länder muss der Pass am Tag der Weiterreise noch mehr als sechs Monate gültig sein.

Visa: 

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für touristische Aufenthalte von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben):

EU-Länder (Großbritannien: 6 Monate), Schweiz und Türkei.

Kosten: 

Abhängig von der Nationalität des Antragstellers. Anfragen an die konsularischen Vertretungen Chinas oder an das Hongkong Immigration Department (Kontaktadresse s. Antragstellung).

Gültigkeit: 

Aufenthaltsvisum i.d.R. 3 Monate (aber bis zu 6 Monaten möglich), abhängig von der Nationalität des Antragstellers und dem Besuchszweck. Andere Visa bis zu 1 Jahr.

Transit: 

Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 48 Std. weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Visum.

Antragstellung an: 

Persönlich im Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft von China (s. Kontaktadressen) oder postalisch beim Hong Kong Immigration Department, Immigration Tower, 2nd Floor, 7 Gloucester Road, Wan Chai, Hongkong (Tel: 28 24 61 11, Internet: www.immd.gov.hk).

Antragsunterlagen: 

Besuchervisum:
(a) 1 Antragsformular.
(b) 1 Passfoto.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist und mindestens eine freie Seite enthält.
(d) Rückflugticket.
(e) Nachweis über Hotelbuchung.
(f) ggf. Arbeitsvertrag der Firma in Hongkong oder Studiennachweis der Universität.
(g) ggf. Kopie der noch mindestens sechs Monate gültigen Aufenthaltsgenehmigung/Arbeitsbewilligung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(h) Gebühr (in bar bei Antragstellung).

Geschäftsvisum zusätzlich:
(i) Einladungsschreiben des Geschäftspartners in Hongkong.

vorübergehender Aufenthaltsort: 

Anfragen sind an die konsularischen Vertretungen zu richten, Aufenthaltsgenehmigungen werden jedoch nicht ohne Weiteres ausgestellt.

Werktage: 

Unterschiedlich, in Deutschland 6-10 Wochen, in Österreich etwa 2-6 Wochen.

Ausreichende Geldmittel: 

Alle Reisenden müssen ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts nachweisen.

Einreise mit Kindern: 

Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass für Kinder unter 12 Jahren oder eigener Reisepass.

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.

Einreise mit Haustieren: 

Für alle Tiere muss vor der Abreise eine Einfuhrgenehmigung beim Amtstierarzt des Amtes für Landwirtschaft, Fischerei und Naturschutz (Agriculture, Fisheries and Conservation Department, Import and Export Division, 5th Floor, Cheung Sha Wan Government Offices, 303 Cheung Sha Wan Road, Kowloon, Hongkong SAR, Tel.: (00852) 18 23.) in Hongkong beantragt werden.

Bei der Einreise muss außerdem ein amtliches Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland vorgelegt werden, das max. 14 Tage vor der Abreise ausgestellt worden sein darf. Weiterhin erforderlich ist ein implantierter Microchip und ein Impfzertifikat (Hunde: Tollwut, Parvovirose, Hundestaupe, Hepatitis. Katzen: Tollwut, Panleukopenie, Katzenschnupfen.). Bei der Einfuhr muss nachgewiesen werden, dass das Tier während der letzten 6 Monate im Heimatland war und dort während dieser Zeit keine Tollwutfälle aufgetreten sind.

Die Quarantänepflicht von max. 6 Monaten kann aufgehoben werden, wenn die Hunde und Katzen bei der Einreise über 5 Monate alt sind, u.a. aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz kommen und alle Bestimmungen eingehalten wurden.

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