Bosnien-Herzegowina: Visa- und Reisepassbestimmungen

Passport required Return ticket required Visa required
Andere EU-Länder 1 Ja Nein
Deutschland Nein Ja Nein
Österreich Nein Ja Nein
Schweiz Ja Ja Nein
Türkei Ja Ja Nein

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Personalausweise/ Identitätskarten: 

Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Nationalitäten können mit mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültigem Personalausweis einreisen:

EU-Länder ( [1] Ausnahmen: Einen Reisepass benötigen Staatsangehörige von Dänemark, Estland, Großbritannien, Irland (Rep.), Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.)

Reisepässe: 

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.

Visa: 

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. die Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder (für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen):

(a) EU-Länder und Schweiz;
(b) Türkei.

Kosten: 

Je nach Nationalität unterschiedlich.

Visaarten: 

Privatbesuch, Touristenvisum und Geschäftsvisum.

Gültigkeit: 

Visum für eine Einreise: Maximal 90 Tage.
Visum für mehrmalige Einreisen: Maximal 1 Jahr (Jeder einzelne Aufenthalt in Bosnien-Herzegowina darf 90 Tage nicht überschreiten.).

Antragstellung an: 

Persönlich beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

Antragsunterlagen: 

a) Reisepass, der mindestens 3 Monate über die Ausreise hinaus gültig ist.
(b) 2 Passfotos.
(c) Bestätigung des Reisebüros über Flug- oder Bahnticket.
(d) Ggf. Visum für Drittländer.
(e) Nachweis über ausreichende Geldmittel für die Reise und für eine Auslandsreisekrankenversicherung (nachweisbar z.B. über bestätigte Hotelbuchung, Bargeld; bargeldlose Zahlungsmittel, sofern eine Bank aus Bosnien-Herzegowina deren Annahme bestätigt; Einladungsschreiben der zu besuchenden Person mit Kostenübernahme ihrerseits im Bedarfsfall, beglaubigt von der für den Wohnsitz zuständigen Polizeibehörde sowie der zuständigen Verwaltungsbehörde).
(f) Bei persönlicher Antragstellung in Berlin: Nachweis über Überweisung der Visumgebühr. Bei persönlicher Antragstellung in anderen Konsulaten: Zahlung der Gebühr in bar.

Bei Geschäftsreisen:
Schreiben der entsendenden Firma mit genauer Angabe des Reisezwecks, der Aufenthaltsdauer und der Kostenübernahme durch die Firma sowie ein Einladungsschreiben des Geschäftspartners in Bosnien-Herzegowina. Das Einladungsschreiben muss von der Wirtschaftskammer von Bosnien-Herzegowina, von der für den Geschäftssitz der einladenden Rechtsperson zuständigen Verwaltungsbehörde und der zuständigen Polizeibehörde beglaubigt werden.

Werktage: 

Ca. 2 Wochen.

Ausreichende Geldmittel: 

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Anmeldepflicht: 

Ausländische Staatsangehörige müssen sich 48 Stunden nach Einreise polizeilich melden. In Sarajewo hat dies bei der Ausländerabteilung des Kantonalen Innenministeriums Sarajewo, Zmaja od Bosne 9, 71000 Sarajewo, Tel.: (+387) (033) 66 42 11, Mo-Fr. 8-16 Uhr, zu erfolgen. Bei Hotelunterkunft erfolgt die polizeiliche Anmeldung üblicherweise durch das Hotel. Reisende, die nicht in einem Hotel untergebracht sind, müssen sich sofort bei einer Polizeidienststelle melden. Bei Versäumnis drohen Geldbußen, schlimmstenfalls Abschiebung.

Einreise mit Kindern: 

Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass mit Lichtbild oder Personalausweis oder eigener Reisepass.

Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Allein oder nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil reisende Minderjährige benötigen zur Ein- und Ausreise der Zustimmung des/der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten. Die beglaubigte Erlaubnis sollte in bosnischer, kroatischer oder serbischer Sprache verfasst und offiziell beglaubigt sein.

Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.

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