Die Länderinformationen enthalten Angaben über jedes bekannte Land der Erde. Jedes Länderprofil unterteilt sich in verschiedene Rubriken:

Adressen . Allgemeines . Reisepass/Visum . Geld . Zollfrei einkaufen . Gesetzliche Feiertage . Gesundheit . Reiseverkehr – International . Reiseverkehr – National . Unterkunft . Urlaubsorte & Ausflüge . Land und Leute . Wirtschaftsprofil . Reise- und Sicherheitsinformationen . Klima

Innerhalb der einzelnen Rubriken gibt es häufig weitere Unterteilungen. Einzelne Rubriken, die für bestimmte Länder nicht relevant waren, wurden weggelassen. Einige Inselgruppen, Staaten und Territorien verfügen über kein eigenes Länderprofil, sondern wurden nach geographischen und politischen Gesichtspunkten zusammengefasst. Dies gilt vor allem für Archipele im Pazifik und in der Karibik.

 

Hier finden Sie die wichtigsten Kontaktadressen, d. h. die der Fremdenverkehrsämter (einschließlich der Zentrale im Zielland) und/oder einschlägiger Reisebüros sowie der diplomatischen Vertretungen (jeweils in dieser Reihenfolge). Botschaften und ihre Außenstellen wurden immer mit voller Adresse aufgeführt, Konsulate mit Visabefugnis wurden mit Ort und Telefonnummer aufgeführt (bei visumfreier Einreise in das betreffende Land nur mit Ortsangabe), es sei denn, es handelt sich um die einzige Vertretung (dann immer mit voller Adresse). Alle Adressen führen E-Mail- und Internetadressen auf, sofern vorhanden. Bei Kontaktadressen, die sich weder in Deutschland, Österreich oder der Schweiz befinden, wurde die entsprechende Landesvorwahl vor der jeweiligen Telefon- und Faxnummer angegeben. Die gelisteten Telefonnummern sind in der Regel die jeweiligen Inlandsnummern, d. h. bei Anwahl aus dem Ausland ist nach der Landesvorwahlnummer gleich die Kennzahl des gewünschten Ortsnetzes zu wählen (ohne die erste Null), dann die jeweilige Rufnummer des Teilnehmers; Ausnahmen bilden die Russische Föderation und Italien, bei denen man die Null der Ortsvorwahl auch bei Anrufen aus dem Ausland beibehält. Aus Deutschland, Österreich und der Schweiz wählt man 00 vor der jeweiligen Landesvorwahl.

Das Wichtigste in Kürze: Fläche, Bevölkerungszahl, Bevölkerungsdichte, Hauptstadt, Geographie, Staatsform, Sprache, Religion, Ortszeit in Mitteleuropäischer Zeit MEZ (ggf. mit regionalen Zeitzonen), Netzspannung sowie Post- und Fernmeldewesen. Zusätzlich zur Ortszeit wird die Zeitdifferenz zu Mitteleuropa jeweils im Winter und im Sommer in Stunden angegeben.

Die Angaben zum Post- und Fernmeldewesen enthalten Informationen zu Telefonnetz, Landesvorwahl, Mobilfunknetzen und -gesellschaften, Zugang zu Internet und E-Mail, Internethauptanbietern, Postverkehr und Fax- und Telegrammdiensten. Was den Empfang der Deutschen Welle betrifft, werden keine aktuellen Frequenzen angegeben, da sich diese im Verlauf eines Jahres ständig ändern. Es empfiehlt sich, direkt bei der Deutschen Welle eine aktuelle Frequenzliste anzufordern. Adresse: Kurt-Schumacher-Str. 3, D-53113 Bonn. Tel: (+49) (0228) 429 32 08 (Kundenservice). (Internet: www.dw-world.de).

Eine Tabelle vermittelt auf einen Blick die wichtigsten Pass- und Visabestimmungen für Deutsche, Österreicher, Staatsbürger der übrigen EU-Länder und Schweizer. Zusätzlich sind Informationen über die Einreisebestimmungen für Staatsangehörige aller anderen Länder aufgenommen. Aus Gründen der besseren Übersicht und Klarheit wurde darauf verzichtet, bestimmte Gruppen wie Inhaber von diplomatischen Pässen oder Laissez-Passer-Pässen der Vereinten Nationen, die in der Regel von der Visumpflicht befreit sind, mit aufzuführen.

Informationen bezüglich der Länder, deren Staatsbürger von der Visumpflicht befreit sind, wurden über konsularische Vertretungen der jeweiligen Länder in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Großbritannien recherchiert. Daneben finden Sie Angaben zu benötigten Dokumenten für die Einreise mit Kindern, zu den verschiedenen Visaarten mit jeweiliger Gültigkeitsdauer, Formalitäten bei der Antragstellung, der durchschnittlichen Bearbeitungszeit der Visaanträge, Aufenthaltsgenehmigungen, Verlängerungsmöglichkeiten und bei einigen Ländern Bestimmungen für die Einreise mit Tieren. Da sich die Bestimmungen für Ein- und Durchreise sowie die Visagebühren oft kurzfristig ändern, empfiehlt es sich, in Zweifelsfällen rechtzeitig vor Antritt der Reise bei den zuständigen Vertretungen nachzufragen. Das gilt vor allem für Reisen in die GUS. Es ist wichtig, jeweils den Grund der Reise und die geplante Aufenthaltsdauer anzugeben, und sich zu vergewissern, welche Unterlagen mit dem Antrag eingereicht werden müssen. Unter Umständen sind auch für Stopover Transitvisa erforderlich.

Das Schengener Abkommen ist bisher von den folgenden EU-Ländern unterzeichnet worden: Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien und Schweden. In diesen Ländern ist das Abkommen auch in Kraft gesetzt. Bei Reisen zwischen den so genannten Anwenderstaaten fallen jegliche Personen- und Warenkontrollen an den Grenzen weg. Norwegen und Island haben als so genannte Drittländer ebenfalls Teil am Schengener Abkommen und wurden am 25. März 2001 gemeinsam mit Dänemark, Finnland und Schweden ebenfalls zu Anwenderstaaten. Generell berechtigt ein Schengen-Visum zur Einreise in alle Schengen-Anwenderstaaten. Dies gilt für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen pro Halbjahr sowie für Transit- und Flughafenvisa. Die Freizügigkeit des Schengener Abkommens gilt auch für alle Angehörigen dritter Staaten, die sich mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung legal in einem der Schengen-Staaten aufhalten. Sie können durch die Bestimmungen des Schengener Abkommens für Besuche visumfrei in die anderen Schengen-Staaten bis zu 90 Tage pro Halbjahr reisen. Voraussetzung ist ein gültiger Reisepass. Trotzdem sollte man sich im Zweifelsfall an die zuständige konsularische Vertretung wenden, da manche Staatsbürger einer so genannten »Grauzone« angehören, in der Schengen-Länder Anträge individuell behandeln und eigene Visabestimmungen auferlegen können. In den neuen europäischen Ländern Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern wird das Schengener Abkommen in einigen Jahren in Kraft treten.

Diese Rubrik enthält Informationen über Devisenbestimmungen, die Währungseinheiten und die Öffnungszeiten der Banken. Einer Tabelle sind Wechselkurse aus dem vergangenen Jahr zu entnehmen (Mittelwert der An- und Verkaufspreise). Hierbei werden jeweils die Umrechnungswerte zum Euro, zum Schweizer Franken und zum US-Dollar angegeben. Darüber hinaus finden Sie wichtige Hinweise über etwaige Formalitäten beim Geldwechsel und zum Gebrauch von Kreditkarten und Reiseschecks mit Angabe des jeweiligen Garantiehöchstbetrages. Bei Ländern, in denen mittels einer ec-/Maestro-Karte oder der deutschen Sparcard Geld in der jeweiligen Landeswährung abgehoben werden kann, ist dies ebenfalls vermerkt.

Es ist zu berücksichtigen, dass besonders in Ländern mit hoher Inflationsrate häufig neue Banknoten oder Münzen relativ kurzfristig eingeführt oder bisher gültige Zahlungsmittel aus dem Verkehr gezogen werden. In einigen Ländern gelten neben der Landeswährung auch andere Währungen als Zahlungsmittel. In der Regel können US-Dollar und Euro in nahezu allen Ländern bei Banken und Wechselstuben gewechselt werden; in einigen Ländern ist es jedoch günstiger, eine andere Währung mitzuführen, in solchen Fällen wurde besonders darauf hingewiesen.

In bestimmten Ländern kann man eingewechseltes Geld nicht oder nur am Flughafen bzw. an der Grenze zurücktauschen, meist ist in diesen Fällen auch ein Höchstbetrag festgesetzt. Generell ist es ratsam, nie mehr Geld umzutauschen, als voraussichtlich benötigt wird. In Ländern, in denen es zwei oder drei verschiedene Wechselkurse gibt, ist jeweils der für Touristen günstigste angegeben. Es versteht sich von selbst, dass die Wechselkurstabelle nur als Leitfaden dienen kann, zumal die Wechselkurse im In- und Ausland von Bank zu Bank schwanken. Die angegebenen Daten beruhen auf Angaben der Financial Times und in Ausnahmefällen der Deutschen Bundesbank. Aktuelle Informationen erhalten Sie von Banken, den zuständigen Botschaften und Fremdenverkehrsämtern – die Adressen finden Sie in den jeweiligen Länderprofilen.

Euro: Seit 1. 1. 1999 ist der Euro die offizielle gemeinsame Währung der folgenden 12 Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien. Dänemark, Großbritannien und Schweden sind zwar Mitglieder der Europäischen Union, sind zurzeit aber nicht Mitglieder des Eurosystems. Dänemark nimmt jedoch am Wechselkursmechanismus II (WKM II) teil, d.h., der Wechselkurs der dänischen Krone ist an den Euro angebunden, aber nicht festgelegt. Es wird nicht mehr lange dauern bis die neuen europäischen Länder Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern den Euro als Währung einführen werden.

Der Euro verfügt über einen festen Wechselkurs, der aus sechs Ziffern besteht, die nach der Euroverordnung bei der Umrechnung nicht gerundet werden dürfen. Im Verhältnis zu allen anderen Währungen, die nicht der Euro-Zone angehören, schwankt er entsprechend den Marktbedingungen. Euro-Banknoten sind in den Werten 500, 200, 100, 50, 20, 10 und 5 € erhältlich, Münzen gibt es in den Nennbeträgen 2 und 1 € sowie 50, 20, 10, 5, 2 und 1 Cent. Alle Stückelungen sind gesetzliche Zahlungsmittel im Euroraum. Weitere Informationen zum Euro gibt es bei Reisebüros oder den jeweiligen Landesbanken, sowie der Aktionsgemeinschaft Euro (Internet: www.aktion-euro.de), der Europäischen Zentralbank (Internet: www.euro.ecb.int) und der Österreichischen Nationalbank (Internet: www.oenb.at).

Die wichtigsten Ein- und Ausfuhrbestimmungen, einschließlich Einfuhrverboten und Einfuhrbeschränkungen. Die Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Vorschriften für die Ein- und Ausfuhr von Tieren, Pflanzen, Fleisch oder Fleischprodukten, Warenproben, Mustern etc. sind oft überaus kompliziert, weshalb in diesen Fällen auf eine ausführliche Darlegung verzichtet wurde. Detaillierte Auskünfte erteilen die zuständigen Botschaften, die Zollbehörden und die Außenhandelskammern.

Am 30. Juni 1999 wurde der Duty-free-Verkauf von Alkohol- und Tabakprodukten auf Flug- und Schiffshäfen für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Manche Alkoholprodukte werden allerdings noch zu verbilligten Preisen (aber nicht zollfrei) angeboten. Andere Waren können nach wie vor tax-free eingekauft werden. Obwohl es derzeit keine gesetzlichen Einfuhrbeschränkungen zwischen den EU-Mitgliedsländern gibt, kann von Reisenden ein Nachweis darüber verlangt werden, dass die gekauften Waren lediglich für den persönlichen Bedarf bestimmt sind. Bei Tabak und Alkohol gelten die folgenden Höchstmengen als persönlicher Bedarf:

800 Zigaretten;
400 Zigarillos;
200 Zigarren;
1 kg Tabak;
10 l hochprozentige Alkoholika;
20 l mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry);
90 l Wein (davon höchstens 60 l Schaumwein);
10 kg Kaffee;
110 l Bier.

Aufgeführt sind alle gesetzlichen Feiertage eines Jahres, an denen Banken und Geschäfte geschlossen sind. Islamische Feiertage sind teilweise nicht mit dem exakten Datum angegeben, da sie sich nach den Mondphasen oder dem Mondkalender richten (Verschiebung im Vergleich zum Gregorianischen Kalender jeweils um etwa zehn Tage). Die angegebenen Daten sind ungefähre Angaben, eine Verschiebung um ein bis zwei Tage ist möglich. Nähere Informationen in Die Welt des Buddhismus und Die Welt des Islam. Gleiches gilt für hinduistische Feiertage. Im Zweifelsfall geben Fremdenverkehrsämter und Botschaften Auskunft.

Die Tabelle in dieser Rubrik enthält eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen über Impfbestimmungen und empfohlene Vorsichtsmaßnahmen. Die Angaben entsprechen den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO in Genf und den geltenden Vorschriften der einzelnen Länder. Wird eine Schutzimpfung »nur« empfohlen und ist nicht zwingend vorgeschrieben, ist es dennoch sinnvoll, ärztlichen Rat über den aktuellen Stand einzuholen.

Im Allgemeinen sind die hygienischen und sanitären Verhältnisse in Feriengebieten und Städten meist besser als in ländlichen Gegenden. Bei Pflichtimpfungen sollte man rechtzeitig vor Reisebeginn mit dem Impfprogramm beginnen, um einen möglichst guten Schutz zu gewährleisten. Bestimmte Impfungen vertragen sich nicht miteinander und erfordern daher mehr Zeit. Bei unzureichender Impfreaktion sollte ein Nachimpftermin wahrgenommen werden. Für Kinder und Schwangere sind u. U. besondere Impfmaßnahmen vorgeschrieben. Alle Pflichtimpfungen müssen in den Internationalen Impfpass eingetragen werden, den u. a. Tropeninstitute und Gesundheitsämter ausstellen. Trotz der international umstrittenen Zulässigkeit von HIV-Tests als Einreisebedingung, machen immer mehr Länder davon Gebrauch. Ist ein negativer HIV-Test für die Einreise erforderlich, so gilt dies meist nur für Langzeitaufenthalte oder Arbeitsgenehmigungen. Diese Information ist jeweils vor der Überschrift Gesundheitsvorsorge aufgeführt.

Weitere Informationen sind dem Kapitel Gesundheit zu entnehmen. Hier finden Sie auch wichtige Kontaktadressen. In jedem Fall sollten sich Reisende beim Gesundheitsamt oder einer anderen kompetenten Beratungsstelle über die aktuelle Situation im Zielland erkundigen.

Informationen über die günstigsten Verkehrsverbindungen auf dem Luft-, Wasser- und Straßenweg in das Zielland. Die wichtigste Fluggesellschaft des betreffenden Landes wird mit dem zugehörigen IATA-Code genannt, daneben die durchschnittlichen Flugzeiten von Frankfurt/M., meist auch von Wien und Zürich sowie die wichtigsten internationalen Flughäfen mit dem zugehörigen IATA-Code und Angaben über Flughafeneinrichtungen, Zubringerdienste und Flughafengebühren.

Diese Rubrik informiert über die wichtigsten Verkehrsverbindungen im Binnenverkehr des jeweiligen Landes mit Angaben über die öffentlichen Nahverkehrssysteme, speziell in Großstädten, das Straßen- und Schienennetz sowie den Schiffsverkehr auf Flüssen, Seen und an der Küste (Fähren, Fährhäfen, Anbieter von Flusskreuzfahrten usw.). Beim Eisenbahnverkehr wurden die Hauptverbindungen angegeben und die wichtigsten Sonderfahrkarten und Fahrpreisermäßigungen aufgezählt. Auf Preisangaben wurde in der Regel verzichtet, da sich diese oft kurzfristig ändern. Verkehrsbestimmungen und erforderliche Fahrzeugpapiere werden ebenfalls aufgeführt, ferner Hinweise für europäische Länder über die Dichte des Netzes von Tankstellen, die bleifreies Benzin anbieten. Weitere Auskünfte erteilen die betreffenden Fremdenverkehrsämter, der ADAC, der ARBÖ bzw. andere Verkehrsclubs, die Informationsstellen der nationalen Eisenbahngesellschaft oder auch die DB-, ÖBB- und SBB-Büros.

Hier finden Sie Angaben über die Unterkunftsmöglichkeiten, einschließlich Hotels, Pensionen, Urlaub auf dem Bauernhof, Ferienhäusern und Ferienwohnungen, Jugendherbergen und Camping sowie Hinweise auf die verschiedenen nationalen Kategorisierungssysteme zur Einstufung von Hotels und ggf. die Anschrift des nationalen Hotelverbandes.

Beschreibungen der wichtigsten Urlaubsorte, der bedeutendsten Ferienregionen, Sehenswürdigkeiten und Ausflugsziele sowie der gebotenen Freizeitmöglichkeiten. Einige Länder kommen aufgrund der unsicheren innenpolitischen Lage gegenwärtig weniger als Reiseziele in Frage, dennoch wurden die wichtigsten touristischen Attraktionen der betreffenden Länder aufgeführt, in der Hoffnung, dass sie möglichst bald wieder von Nutzen sein können. Auf etwaige Sperrgebiete wird hingewiesen.

Ein Überblick über die kulturellen Eigenheiten des Landes und die angebotenen Freizeitmöglichkeiten, mit Schwerpunkt auf dem Lokalkolorit. Die Informationen sind nach folgenden Stichpunkten gegliedert:
Essen & Trinken: Beschreibung der kulinarischen Spezialitäten der jeweiligen nationalen Küche und empfehlenswerter Getränke sowie Angabe der Schankstunden.
Nachtleben: Unterhaltungsmöglichkeiten in den wichtigsten Städten und Urlaubsregionen.
Einkaufstipps: Besonders empfehlenswerte Reisemitbringsel, typische Souvenirs, gute Einkaufszentren sowie Öffnungszeiten der Geschäfte.
Sport: Eine Beschreibung der Sportmöglichkeiten und der beliebtesten Publikumssportarten. Veranstaltungskalender: Eine Auswahl der interessantesten und buntesten Feste und Veranstaltungen im laufenden Jahr, z. T. mit Erläuterungen. Die Verkehrsämter geben auf Wunsch weitere Auskünfte.
Land & Leute: Informationen über landestypische Sitten, Werte und Verhaltensweisen, Kleidungsvorschriften, Rauchverbote und gern gesehene Geschenke. Ferner Hinweise zum Trinkgeld und Angaben über Beschränkungen beim Fotografieren.

Abriss der wirtschaftlichen Verhältnisse jedes Landes mit Angaben zu Landwirtschaft, Industrie und Handel sowie, wo bekannt, Informationen über den Stellenwert des Tourismus.
Geschäftsverkehr: Tipps für Geschäftsreisende sowie übliche Geschäftszeiten. Außerdem die Adressen der Industrie- und Handelskammer des jeweiligen Landes und anderer für Deutschland, Österreich und die Schweiz wichtiger Organisationen.
Konferenzen/Tagungen: Konferenzlokalitäten und -einrichtungen sowie Kontaktadressen von Organisationen, die Planungshilfen anbieten.

Kurzbeschreibung des Klimas mit mindestens einer Klimatabelle pro Land, aus der die durchschnittlichen monatlichen Höchst- und Tiefsttemperaturen, die Niederschlagsmenge, die Luftfeuchtigkeit und die Sonnenscheinstunden ersichtlich sind.

Jedes Länderprofil enthält eine Karte, aus der die geographische Lage sowie die wichtigsten Städte und Flughäfen des Landes ersichtlich sind.

Aktuelle Sicherheitshinweise oder Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes.

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