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Algerien: Länderinfos

Überblick

Algerien ist eine faszinierende Mischung aus verschiedenen Kulturen, die sich ein riesiges Land teilen, und bietet verträumte weiße Fischerdörfchen und Olivenhaine ebenso wie grüne Berge und die dramatischen Naturlandschaften der Sahara und der Hoggar-Berge.

Die Sahara, die mehr als vier Fünftel der Fläche von Algerien einnimmt, übt eine magische Anziehungskraft auf Touristen aus. Der Norden des Landes, der ursprünglich von Phöniziern und Römern bevölkert wurde und von historischen Ruinen übersäht ist, leuchtet grün und fruchtbar, und die imposante Hauptstadt Algier („Weiße Stadt“) bietet neben einem Besuch in Medina auch interessante Einblicke in das moderne algerische Leben.

Wichtige Fakten

Fläche:

2.381.741 qkm.

Offizieller Name:

Demokratische Volksrepublik Algerien.

Bevölkerung:

43.546.192 (UNO Schätzung 2020).

Bevölkerungsdichte:

16,3 pro qkm.

Hauptstadt:

Algier.

Staatsform:

Semipräsidentielle Republik seit 1962. Neue Verfassung seit 2021 in Kraft. Zweikammerparlament: Nationalversammlung (389 Mitglieder) und Rat der Nation (144 Mitglieder). Unabhängig seit 1962 (ehemalige französische Kolonie).

Staatsoberhaupt:

Abdelmadjid Tebboune, seit Dezember 2019.

Regierungschef:

Nadir Larbaoui, seit November 2023.

Elektrizität:

230 V, 50 Hz, Steckertyp C/F.

Algerien: Reise- und Sicherheitsinformationen

Stand - Fri, 27 Oct 2023 14:00:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Wed, 06 Dec 2023 11:12:57 +0100)

Letzte Änderungen:

Sicherheit – Teilreisewarnung; Kriminalität

Reiseinfos - Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan

Einreise und Zoll - Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19; Visum; Doppelstaater; Einfuhrbestimmungen; Heimtiere

Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Sicherheit - Teilreisewarnung

Vor Reisen in die Grenzgebiete zu Tunesien, Libyen, Niger, Mali, Mauretanien und zur Westsahara wird gewarnt.

Von touristischen Reisen in die sonstigen algerischen Saharagebiete, in die unmittelbare Grenzregion mit Marokko, und außerhalb der Bezirke der größeren Städte im nördlichen Landesteil, in ländliche Gebiete und Bergregionen, sofern nicht von Polizeischutz begleitet, wird dringend abgeraten.

Terrorismus

In den Grenzgebieten mit Nachbarländern, den algerischen Saharagebieten und außerhalb der Bezirke der größeren Städte im nördlichen Landesteil von Algerien, in ländlichen Gebieten und Bergregionen besteht weiterhin eine hohe Gefahr durch terroristische Anschläge und Entführungen. Dies gilt insbesondere für Regionen mit andauernden terroristischen Aktivitäten, die Grenzgebiete im Osten und Süden des Landes.

Terroristische Aktivitäten richten sich in erster Linie gegen die staatlichen Sicherheitskräfte; in der Vergangenheit wurden Ausländer immer wieder Opfer von Entführungen und Attentaten. Die Sicherheitslage in der gesamten Region bleibt aufgrund anhaltender Drohungen von terroristischen Gruppen angespannt.

Menschenansammlungen, Demonstrationen, öffentliche Gebäude und Einrichtungen der Sicherheitskräfte sind bevorzugte Ziele von Terroranschlägen.
Die algerische Armee befindet sich in erhöhter Alarmbereitschaft und zeigt eine erhöhte Präsenz in den Grenzregionen.

  • Seien Sie bei allen Reisen besonders vorsichtig.
  • Informieren Sie sich über Medien und ortkundige Ansprechpartner über die aktuelle Sicherheitslage an den vorgesehenen Reise- und Aufenthaltsorten.
  • Reisen Sie nicht in unmittelbare Grenzregionen.
  • Führen Sie notwendige Reisen in die algerischen Saharagebiete und außerhalb der Bezirke der größeren Städte im nördlichen Landesteil von Algerien, in ländliche Gebiete und Bergregionen nur mit polizeilichem Begleitschutz durch.
  • Halten Sie sich dort nur an besonders geschützten Orten auf.
  • Vermeiden Sie möglichst Fahrten in die Wilayas von Tébessa, Bouira, Skikda und Jijel.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Meiden Sie größere Menschenansammlungen und öffentliche Gebäude möglichst.
  • Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis

Innenpolitische Lage

Spontane Demonstrationen können trotz Verboten auch außerhalb der Hauptstadt Algier stattfinden, insbesondere nach den Freitagsgebeten. Auch bei friedlichem Verlauf können vereinzelt gewaltsame Auseinandersetzungen und Verkehrsbehinderungen nicht ausgeschlossen werden.

  • Informieren Sie sich über die lokalen und sozialen Medien. Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig und fotografieren oder filmen Sie diese nicht.
  • Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Insbesondere in den größeren Städten wie Algier, Constantine und Oran kommt es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub. Auch Raubüberfälle und Gewaltakte stellen vor allem nach Einbruch der Dunkelheit und an Stränden ein Problem dar.

  • Seien Sie in abgelegenen Gegenden und an Stränden besonders vorsichtig und meiden Sie diese nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Halten Sie Fenster und Türen eines Fahrzeugs stets geschlossen und verriegelt und benutzen Sie bewachte Parkplätze.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Der Norden Algeriens liegt an einer seismisch aktiven Zone, weshalb es gelegentlich zu Erdbeben kommen kann.

An der Küste herrscht mediterranes, im Landesinneren Wüstenklima.

In den Sommermonaten besteht in Algerien aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen Waldbrandgefahr.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die touristische Infrastruktur Algeriens ist außerhalb der Großstädte im Norden wenig entwickelt.

Flugbuchungen mit Air Algérie müssen häufig nochmals rückbestätigt werden, sonst erfolgt kein Transport.

Der Zustand der Straßen ist generell gut. Viele Gebiete dürfen Ausländer nur in Begleitung einer Polizeieskorte bereisen.
Ausländische Mitarbeiter ausländischer Firmen sind gemäß den geltenden algerischen Sicherheitsbestimmungen verpflichtet, geschäftliche und touristische Reisen bzw. Aufenthalte außerhalb des Verwaltungsbezirks (Wilaya) von Algier mittels polizeilichem Begleitschutz (Eskorte) vorzunehmen und diese mindestens 48 Stunden vorher beim Delegierten für Sicherheit (délégué de sécurité) bei der für den Firmensitz zuständigen Behörde (Wali des Wilaya) anzuzeigen. In dringenden Fällen, die glaubhaft dargelegt werden müssen, sind Ausnahmen von der 48-Stunden-Regelung möglich.

Insbesondere während der Dämmerung und in der Nachtzeit besteht bei Fahrten außerhalb der Stadtzentren die Gefahr von falschen Straßensperren und Anschlägen von kriminellen oder terroristischen Gruppen.

Fahrzeuge sind häufig in schlechtem technischem Zustand und die Fahrweisen erscheinen oft unkalkulierbar. Es kommt häufig zu schweren Verkehrsunfällen mit Todesopfern.

Bei Einreise mit dem Fahrzeug ist eine Versicherung vor Ort abzuschließen.

  • Planen Sie Ihre Reisen gründlich, am besten mit einem örtlichen Geschäftspartner bzw. Gastgeber oder mit Hilfe eines ortskundigen Reiseveranstalters.
  • Reisen Sie innerhalb des Landes vorzugsweise auf dem Luftweg.
  • Klären Sie mit Air Algérie immer vor Antritt der Weiter- bzw. Heimreise, ob der Flug rückbestätigt werden muss.
  • Kalkulieren Sie beim Umsteigen genügend Zeit ein, da Anschlussflüge mit knappen Umstiegszeiten nicht immer erreicht werden können.
  • Fahren Sie stets besonders vorsichtig und defensiv.
  • Vermeiden Sie Fahrten während der Dämmerung und in der Nachtzeit außerhalb der Stadtzentren.
  • Informieren Sie sich über mögliche Restriktionen und Auflagen zu Reiseroute und Aufenthaltsorte.

Führerschein

Der Internationale Führerschein ist empfehlenswert. Er ist nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan

Die Amtssprachen Algeriens sind Arabisch und Tamazight (Berbersprache). Trotz vielfältiger westlicher Einflüsse und der weiten Verbreitung von Französisch als Verkehrssprache sollten Besucher in ihrem Verhalten bedenken, dass Algerien Teil der arabisch-islamischen Welt ist. Bei nicht verheirateten Paaren kann es bei Hotelbuchungen zu Schwierigkeiten kommen. In der algerischen Öffentlichkeit sind allein reisende Frauen äußerst selten; wo möglich, sollten allein reisende Frauen sich einer Gruppe anschließen.

Alkohol kann in bestimmten Geschäften gekauft werden. Er wird in Städten auch in einigen Hotels und Restaurants serviert. Allerdings ist es nicht erlaubt, Alkohol auf der Straße und an anderen Orten als in einem zugelassenen Restaurant oder einer Bar zu trinken. Ein Verstoß kann zur Verhaftung führen.

Während des Fastenmonats Ramadan ist außerhalb westlicher Hotels mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber mit Schließungen von Restaurants oder reduzierten Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen des Respekts islamischer Traditionen zu rechnen. Es wird empfohlen, nicht in der Öffentlichkeit zu essen, zu trinken oder zu rauchen. In Restaurants, die tagsüber Speisen anbieten, ist dies selbstverständlich möglich.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen stehen unter Strafe.

Rechtliche Besonderheiten

Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen und Sicherheitspersonal zu fotografieren.

Drogeneinfuhr, -besitz und -handel werden mit empfindlichen Freiheitsstrafen geahndet. Gewerbeprostitution ist verboten; entsprechende Handlungen werden empfindlich bestraft.

Deutsch-algerische Doppelstaater werden von algerischen Behörden stets als Algerier behandelt. Gelegentlich treten Schwierigkeiten bei der Ausreise wegen Nichtableistung des algerischen Wehrdienstes auf.

Für professionelle Film- und Fernsehaufnahmen ist die vorherige Erteilung einer Drehgenehmigung erforderlich.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der algerische Dinar (DZD). Kreditkarten werden außerhalb der wenigen internationalen Hotels kaum akzeptiert. Bankautomaten, an denen man mit Kredit- bzw. Bankkarte Geld abheben kann, gibt es nur an wenigen Stellen in den Großstädten, allerdings sind sie oft nicht funktionstüchtig. Empfehlenswert ist die Mitnahme von Bargeld in Euro oder US-Dollar. Umtauschmöglichkeiten bestehen bei Banken und größeren Hotels.

Einreise und Zoll

Ein-/Ausreisen von/nach Marokko sind derzeit nicht möglich.

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Algeriens sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das rechtzeitig persönlich bei der algerischen Botschaft in Berlin oder beim algerischen Generalkonsulat in Frankfurt a.M. beantragt werden muss.
Der Antrag sollte mindestens vier Wochen vor Reiseantritt gestellt werden. Antragsformulare sind bei der algerischen Botschaft in Berlin bzw. dem algerischen Generalkonsulat in Frankfurt am Main erhältlich.

Für Reisen in den Süden Algeriens ist zwingend eine Einladung einer vom algerischen Ministerium für Tourismus und Handwerk anerkannten Reiseagentur erforderlich. Auf dieser müssen die Reisedauer sowie die genaue, von der Reiseagentur bestimmte, Route angegeben sein.

An Flughäfen oder Grenzübergängen werden grundsätzlich keine Visa erteilt. Dies ist nur in absoluten Ausnahme- und Notfällen vorgesehen, ebenso im Falle einer Ankunft an Flughäfen in ausgewählten touristischen Destinationen im Süden des Landes, die über Reisebüros gebucht wurden. Nähere Informationen hierzu sollten unbedingt vorab bei den algerischen Behörden eingeholt werden.
Seeleuten kann die Grenzpolizei (PAF) am Hafen eine Genehmigung zum Landgang (permis d'escale) erteilen. Sie verfügt hierbei über einen breiten Ermessensspielraum und hat diese Genehmigung gelegentlich und insbesondere in Algier des Öfteren verweigert.

Minderjährige

Bei minderjährigen Doppelstaatern oder Kindern, bei denen aufgrund ihres Namens oder Aussehens auf eine algerische Staatsangehörigkeit oder Abstammung geschlossen werden könnte, kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht nach dem von islamischen Grundsätzen geprägten algerischen Familienrecht ausschließlich dem Vater zustehen. Sofern der Vater aus Algerien oder einem anderen muslimischen Staat stammt, muss er daher der Ausreise seiner Kinder aus Algerien, sofern er diese nicht persönlich begleitet, unbedingt schriftlich auf einem bestimmten Formblatt zustimmen.
Gegebenenfalls müssen Urkunden auch in französischer Sprache mitgeführt werden, aus denen sich die Staatsangehörigkeit des Vaters ergibt, bzw. eine Erklärung des Vaters über dessen Zustimmung zur Ausreise, die sogenannte „Autorisation Paternelle de Voyage", welche  von algerischen Botschaften oder Generalkonsulaten ausgestellt werden kann.

Doppelstaater

Personen, die neben der deutschen auch die algerische Staatsangehörigkeit besitzen, können in der Regel mit dem deutschen Reisepass ein- und ausreisen, müssen dann aber in den meisten Fällen auch den algerischen Personalausweis (CNIE = Carte national d'identité éléctronique) vorlegen. Der Besitz der algerischen Identitätskarte ist für algerische Staatsangehörige ab 16 Jahren gesetzlich vorgeschrieben.

Achtung: Die Rückgabe des algerischen Passes an eine algerische Auslandsvertretung aus Anlass der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband führt nicht zum Verlust der algerischen Staatsangehörigkeit, sodass es sich bei diesem Personenkreis für die algerischen Behörden weiterhin um algerische Staatsbürger handelt.

Einfuhrbestimmungen

Die Bargeldeinfuhr ist in ihrer Höhe durch algerische Zollvorschriften streng reglementiert und muss dem Zoll ab einem bestimmten Betrag spätestens bei Einreise angezeigt werden.

Bei der Ausreise ist ein Verwendungs- bzw. Umtauschnachweis zu erbringen. Die Ausfuhr algerischer Dinar ist grundsätzlich untersagt. Weitere Zollvorschriften bzw. aktuelle Angaben über Freimengen und Regelungen bietet die Direction Générale des Douanes.

Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Gleiches gilt für die unerlaubte Einfuhr von u.a. Ferngläsern, Satellitentelefonen, Navigationsgeräten (z.B. GPS-Empfänger) sowie Funkgeräten und Laserpointern. Für die Benutzung von Drohnen ist eine Lizenz der algerischen Regierung erforderlich.

Wertvolle elektronische Geräte müssen bei der Einreise angemeldet werden.

Einfuhr eines Fahrzeugs

Die vorübergehende Einfuhr eines in Deutschland zugelassenen privaten Pkws (mit internationaler Versicherungskarte) ist grundsätzlich möglich. Die erforderliche administrative Prozedur kann zu erheblichen Wartezeiten bei der Einreise führen. Bei Einfuhr eines Fahrzeugs ist dieses nachweislich innerhalb von drei Monaten wieder auszuführen. Einem Fahrzeughalter, der sein Fahrzeug ohne Genehmigung durch den Zoll verkauft oder versucht, das Land ohne das Fahrzeug zu verlassen, mit dem er eingereist ist, drohen hohe Geldstrafen, unter Umständen auch Haft.

Heimtiere

Für die Einfuhr von Hunden und Katzen wird eine allgemeine Gesundheitsbescheinigung in französischer Sprache eines Amtstierarztes verlangt. Die Bestätigung muss enthalten, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Es wird der Zusatz empfohlen, dass das Tier aus einer Gegend komme, in er es in letzter Zeit keine Tollwutfälle gab. Die Tollwutimpfung darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Die Bescheinigung sollte nicht älter als zehn Tage sein. Es wird empfohlen, einen EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser enthält die Dokumentation über die Tollwut-Impfungen und ist für eine spätere Wiedereinreise in die EU hilfreich.

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von ≥ neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Algerien selbst ist kein Gelbfieberinfektionsgebiet.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Bitte beachten Sie, dass laut WHO Einwohner und Langzeitreisende über vier Wochen eine Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise benötigen, siehe Poliomyelitis.

  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Bilharziose wird in zwei isolierten Regionen (im Norden – Wadi Hamiz; im Süden – Tassili-Gebiet) beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe Schistosomiasis.

  • Sehen Sie im Norden vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab.

Brucellose

Es kommt immer wieder zu Ausbrüchen von Brucellose in Algerien. Diese bakterielle Erkrankung wird durch Kontakt zu infizierten Tieren (Rinder, Ziegen, Schafen und Schweine) oder durch den Verzehr kontaminierter und nicht pasteurisierte Milch bzw. aus ihr hergestellte Produkte übertragen und muss antibiotisch behandelt werden. Es wird daher vor dem Verzehr nicht pasteurisierter Milchprodukte gewarnt.

  • Vermeiden Sie den Verzehr von nicht-pasteurisierten Milchprodukten.

Sonstige Gesundheitsgefahren

Es bestehen Gefahren durch Schlangen und Skorpione.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist mit Europa nicht zu vergleichen und insbesondere außerhalb der Hauptstadt technisch, apparativ und / oder hygienisch problematisch. In Algier bieten einige Privatkliniken (z. B. Clinique Al-Azhar, Clinique Chahrazed) bessere ambulante und stationäre Versorgungsmöglichkeiten an. Größtes Krankenhaus der Maximalversorgung ist das CHU Moustafa, zu dem besser ausgestatteten Militärkrankenhaus haben nur Diplomaten als Ausländer Zugang.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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